Implantation eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs
L Chirurgie, Orthopädie › L VII Chirurgie der Körperoberfläche
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 80,44 € × 2,3 | 122,40 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 80,44 € × 2,3 | 80,44 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 59,45 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 62,95 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 41,97 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 62,95 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 34,97 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.
Das OLG Naumburg (1 U 9/08) hielt für die Implantat-Ohr-Akupunktur eine Berechnung analog Nr. 269a zum 3,5fachen Satz für angemessen, nicht analog Nr. 2421; der höhere Zeitaufwand ließe sich über eine Honorarvereinbarung nach § 2 abbilden. Die beim Patienten verbleibenden Titannadeln sind als Auslagen zum Selbstkostenpreis berechenbar. Den Behandlungsvertrag selbst sah das Gericht als nichtig an, weil der Arzt die Nadeln zugleich gewerblich vertrieb.
Das Shunt-Ventil (GAV-Ventil) ist laut PKV-Verband bereits nach der Leistungslegende der Nr. 2540 mit erfasst; Nr. 2421 analog kann dafür nicht angesetzt werden (A 2421).
Die Vakuumversiegelung (VAC) ist ein Unterdruckverband ohne eigene GOÄ-Position. Nr. 2421 als Analogbasis lehnt der PKV-Verband ab, weil die Leistung ihrer Art nach nicht vergleichbar ist; nach § 6 Abs. 2 GOÄ empfiehlt er Nr. 2015 analog und verweist für die Betreuung der Pumpe auf A 2006 (A 2421).
Für Chemotherapie in den Liquorraum ist laut PKV-Verband originär Nr. 257 zu verwenden; damit entfallen sowohl A 2421 als auch die daneben angesetzte Nr. 305.
Für das Einlegen eines Endosponge erkennt der PKV-Verband eine Lücke an und hält nach § 6 Abs. 2 GOÄ Nr. 692a analog zusätzlich zur jeweiligen Endoskopie für aufwandsgerecht (A 2421).
Die Vakuumversiegelung (VAC) ist ein Unterdruckverband ohne eigene GOÄ-Position. Nr. 2421 als Analogbasis lehnt der PKV-Verband ab, weil die Leistung ihrer Art nach nicht vergleichbar ist; nach § 6 Abs. 2 GOÄ empfiehlt er Nr. 2015 analog und verweist für die Betreuung der Pumpe auf A 2006 (A 2421).
Blutstillende Auflagen (Hämostyptika wie Gelatineschwamm) sind nach Ansicht des PKV-Verbands eindeutig Teil der Operation und nicht eigens berechenbar (A 2421, Basis Nr. 2421).
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 2421 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 68,40 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.