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Nr. 3151

Operative Einbringung eines Tubus in Ösophagus und/oder Magen als Notoperation

L Chirurgie, Orthopädie › L XIV Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
2700
1,0-fach
157,38 €
2,3-fach (Schwelle)
361,96 €
3,5-fach (Höchstsatz)
550,81 €
Behandlung
2700 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 361,96 €
361,96 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
361,96 €
× 2,3
550,81 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
361,96 €
× 2,3
361,96 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–267,54 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–283,28 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–188,85 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–283,28 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–157,38 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Sicht der PKV3

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3151: Implantation eines Tubus zur intraoperativen Strahlentherapie (IORT)

Bei intraoperativer Bestrahlung ist das Einbringen des Tubus laut PKV-Verband zwingender Teil der Bestrahlung nach Nr. 5855; auch der Operateur kann es nicht gesondert abrechnen (A 3151).

Nr. 5855Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3151: Metallstentimplantation bei Ösophagusstenose

Für Metallstents bei Ösophagusstenose verweist der PKV-Verband auf die originäre Nr. 681; eine Analogberechnung nach A 3151 entfällt.

Nr. 681Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3151: Endoskopische Stentimplantation bei stenosierendem Sigma-Malignom

Bei endoskopischer Stenteinlage wegen eines stenosierenden Sigmamalignoms sieht der PKV-Verband eine Lücke; da nicht operiert wird, sei Nr. 692a analog wegen ähnlicher Technik passend (A 3151).

Nr. 692aAnalogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 3151 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 307,80 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.