DRGSystemDeutschland

Nr. 2124

Zahnärzte

Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks .................................

L Chirurgie, Orthopädie › L III Gelenkchirurgie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
1850
1,0-fach
107,83 €
2,3-fach (Schwelle)
248,01 €
3,5-fach (Höchstsatz)
377,41 €
Behandlung
1850 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 248,01 €
248,01 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
248,01 €
× 2,3
377,41 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
248,01 €
× 2,3
248,01 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–183,31 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–194,10 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–129,40 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–194,10 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–107,83 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

L III Gelenkchirurgie

Werden Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136, 2189, 2190, 2191 und/oder 2193 an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung erbracht, so sind diese Leistungen nicht mehrfach und nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Neben den Leistungen nach den Nummern 2189 bis 2196 sind die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302 sowie 3300 nicht berechnungsfähig.

Die Leistungen nach den Nummern 2192, 2195 und/oder 2196 sind für operative Eingriffe an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.

Sicht der PKV1

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2154: Entfernung einer infizierten Knieendoprothese mit Spacer-Implantation

Nr. 2154 analog lehnt der PKV-Verband ab, weil ein Spacer – anders als beim Prothesenwechsel – keine funktionsfähige Totalendoprothese ersetzt und weniger Aufwand macht; angemessen sei Nr. 2124 analog, deren Resektionsaufwand den Spacereinbau mit abdecke (A 2154).

Nr. 2154Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗

Rechtsprechung1

UrteilVG Düsseldorf13 K 2383/1328.11.2013

VG Düsseldorf, 28.11.2013 - 13 K 2383/13 (Beihilfe, Knie-TEP, Nrn. 2103, 2112, 2124 neben Nr. 2153)

Das Gericht hielt neben dem Kniegelenk-Totalersatz (Nr. 2153) die Nr. 2103 (für das Weichteilbalancing am Knie) und die Synovektomie nach Nr. 2112 für beihilfefähig, weil der OP-Bericht eine eigene Indikation belegte (Achsabweichung bzw. ausgeprägte Synovialitis; eine Histologie war dafür nicht nötig). Die Resektion des Kniegelenks nach Nr. 2124 wertete es dagegen als notwendigen Bestandteil der Prothesenimplantation (§ 4 Abs. 2a), die nicht gesondert berechenbar ist; zugesprochen wurden 234,37 € weitere Beihilfe.

Nr. 2153, 2103, 2112Beihilfe, ZielleistungsprinzipQuelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 2124 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 210,90 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.