Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen, je Sitzung
E Physikalisch-medizinische Leistungen › E VI Elektrotherapie
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 12,59 € × 1,8 | 17,49 € × 2,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 12,59 € × 1,8 | 12,59 € × 1,8 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 9,09 € × 1,3 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 9,65 € × 1,38 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 6,99 € × 1,0 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 12,59 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 6,99 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Technischer Rahmen 1,0–2,5, Begründung über 1,8 (§ 5 Abs. 3 (Abschnitte A, E, O)).
In den Leistungen des Abschnitts E sind alle Kosten enthalten mit Ausnahme der für Inhalationen sowie für die Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel.
Nr. 555 mit ihrer deutlich höheren Bewertung passt laut BÄK nur zur gezielten Niederfrequenzbehandlung spastischer oder schlaffer Lähmungen; Reizstrom bei anderen Indikationen fällt unter Nr. 551. Für Nr. 551 gilt der Ausschluss aus ihrer Legende: Trifft sie am selben Körperteil mit einer der dort genannten Leistungen (z. B. Nr. 548, 552, 747) zusammen, zählt nur die höher bewertete. Was als ein Körperteil gilt, hat der Gebührenordnungsausschuss der BÄK 1998 in neun Regionen festgelegt (etwa Schultergürtel mit Hals oder je Seite Knie mit Ober- und Unterschenkel).
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 555 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 13,68 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.