Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung .......
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 198,41 € × 2,3 | 301,93 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 198,41 € × 2,3 | 198,41 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 146,65 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 155,28 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 103,52 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 155,28 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 86,27 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.
Die ESWT kann analog nach Nr. 1800 (1 480 Punkte) je Sitzung berechnet werden, aber nur bei Großgeräten mit Ortung und potenziell hochenergetischem Fokus. Der Ausschuss ging von höchstens drei Berechnungen innerhalb eines Monats aus; gehäufte Ansätze werden von den Schlichtungsstellen auf medizinische Notwendigkeit (§ 1 Abs. 2) geprüft, die Leitlinie der DIGEST stimmt weitgehend damit überein.
Eine extrakorporale Stoßwellentherapie bei orthopädischen, chirurgischen oder schmerztherapeutischen Indikationen wird je Sitzung analog nach Nr. 1800 (1 480 Punkte) berechnet, aber nur bei Großgeräten mit Ortung und potenziell hochenergetischem Fokus; die radiale Stoßwellentherapie wird analog nach Nr. 302 (250 Punkte) berechnet. Der Zuschlag Nr. 445 ist daneben nicht ansetzbar. Weil die Kostenerstattung nicht gesichert ist, rät die BÄK zur vorherigen schriftlichen wirtschaftlichen Aufklärung.
Die extrakorporale Stoßwellentherapie bei orthopädischen, chirurgischen oder schmerztherapeutischen Indikationen wird (BÄK-Beschluss 2001) analog Nr. 1800 berechnet; der Zuschlag Nr. 445 für ambulante Operationen ist daneben nach Auffassung der BÄK nicht sachgerecht, weil die ESWT keine operative Leistung ist und die besonderen OP-Anforderungen der Präambel C VIII nicht erfüllt. Fakultative Zuschläge dürfen bei Analogleistungen nur angesetzt werden, wenn sie inhaltlich erfüllt sind.
Die BÄK hat die Analogbewertung der Stoßwellentherapie bei orthopädischen Indikationen von 6000 Punkten analog Nr. 1860 auf 1480 Punkte analog Nr. 1800 gesenkt, da die Lithotripsie nach Nr. 1860 eine Komplexleistung mit anderem Aufwand ist. Für die Behandlung von Pseudarthrosen hält sie den höchsten Steigerungsfaktor und mehr für gerechtfertigt.
Die BÄK hat die analoge Bewertung der ESWT bei orthopädischen Indikationen von Nr. 1860 (6 000 Punkte) auf Nr. 1800 (1 480 Punkte) abgesenkt, weil die Nierenstein-Lithotripsie nach Nr. 1860 eine deutlich aufwendigere Komplexleistung ist und die frühere, vorläufige Empfehlung in das Bewertungsgefüge der GOÄ eingepasst werden musste. Bei der ESWT von Pseudarthrosen hält die BÄK den höchsten Steigerungsfaktor und sogar ein Überschreiten für gerechtfertigt.
Die extrakorporale Stoßwellentherapie bei orthopädischen, chirurgischen oder schmerztherapeutischen Indikationen wird je Sitzung analog Nr. 1800 berechnet und ersetzt die ältere Empfehlung nach Nr. 1860; bei Pseudarthrose ist der 3,5fache Satz oder eine Honorarvereinbarung möglich.
Das Morcellement bei laparoskopischer suprazervikaler Hysterektomie ist ein methodisch notwendiger Einzelschritt und nicht analog nach Nr. 1800 berechenbar; der Mehraufwand geht über den Steigerungssatz der Nr. 1161. Werden Nr. 1155, 1161 und 1146 nebeneinander berechnet, ist bei Nr. 1146 die Eröffnungsleistung nach Nr. 3135 abzuziehen, weil 1161 und 1146 beide die Bauchhöhleneröffnung enthalten; ein Abzug über Nr. 700 trifft nicht zu.
Die Racz-Wirbelsäulenkathetertechnik ist nach Auffassung der BÄK nicht analog Nr. 2577 (neurochirurgische Operation) zu bewerten, sondern auf Basis der Nrn. 474 und 475 abzurechnen. Analogien allein nach gleichem Ziel oder gleichen Geräten hält sie für nicht GOÄ-konform; so sollte die orthopädische Stoßwellentherapie nicht analog der Komplexleistung Nr. 1860, sondern nach BÄK-Empfehlung analog Nr. 1800 berechnet werden.
Nach Auffassung des PKV-Verbands kann das Morcellement nie Zielleistung sein, sondern nur Teilleistung eines anderen Eingriffs; eine gesonderte Abrechnung scheidet nach § 4 Abs. 2a GOÄ aus (A 1800, Basis Nr. 1800).
Nach Auffassung des PKV-Verbands ist der BÄK zuzustimmen, die für die ESWT bei orthopädischen oder chirurgischen Indikationen den analogen Ansatz der Nr. 1800 (A 1800) für angemessen hält und den OP-Zuschlag Nr. 445 daneben ausschließt, weil die ESWT dort keine operative Leistung ist.
Für die endoskopische Nierensteinzertrümmerung mit dem Swiss LithoClast Master, der Stoßwellen und Ultraschall kombiniert, akzeptiert der PKV-Verband eine Analogberechnung nach Nr. 1800 (A 1800).
Die fokussierte ESWT ist nur bei bestimmten orthopädischen Indikationen beihilfefähig (u. a. Kalkschulter, Pseudarthrose, Fersensporn, therapierefraktärer Tennisellenbogen und Achillodynie) und wird gestützt auf den Beschluss der Bundesärztekammer nach Nr. 1800 erstattet. Die radiale ESWT ist bei therapierefraktärer Epicondylitis humeri radialis oder Fasciitis plantaris nach Nr. 302 beihilfefähig. Zuschläge daneben werden jeweils nicht anerkannt.
Der beihilfefähige Höchstbetrag für die ESWT beruht auf dem BÄK-Beschluss von 2002, der die frühere Empfehlung analog Nr. 1860 durch einen Ansatz analog Nr. 1800 ersetzt hat. Weil die ESWT keine operative Leistung im Sinne von Abschnitt C VIII ist, sind Zuschläge daneben nicht beihilfefähig.
Die fokussierte ESWT ist bei Kalkschulter, Pseudarthrose und Fersensporn beihilfefähig und wird gestützt auf den BÄK-Analogbeschluss nach Nr. 1800 erstattet; die radiale Stoßwellentherapie bei denselben Indikationen nach Nr. 302. Zuschläge daneben sind jeweils nicht beihilfefähig.
Die extrakorporale Stoßwellentherapie darf bei den in der Verwaltungsvorschrift über nicht anerkannte Methoden genannten Indikationen analog Nr. 1800 berechnet werden (je Sitzung). Die Behandlung einer Pseudarthrose kann wegen höherer Risiken und größerem Aufwand Gebühren bis zum 3,5-fachen Satz rechtfertigen.
Die extrakorporale Stoßwellentherapie ist nach den Hinweisen nur bei Kalkschulter oder Pseudarthrose beihilfefähig. Gestützt auf den Analogbeschluss der Bundesärztekammer wird sie nach Nr. 1800 erstattet; Zuschläge daneben nicht.
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1800 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 168,72 DM. Daten zu dieser Nummer zuletzt geändert am 06.10.2026 (Fundstellen). Quellen und Methode: Datenquellen.