DRGSystemDeutschland

Nr. 1161

Uterusamputation, supravaginal

H Geburtshilfe und Gynäkologie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
1480
1,0-fach
86,27 €
2,3-fach (Schwelle)
198,41 €
3,5-fach (Höchstsatz)
301,93 €
Behandlung
1480 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 198,41 €
198,41 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
198,41 €
× 2,3
301,93 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
198,41 €
× 2,3
198,41 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–146,65 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–155,28 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–103,52 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–155,28 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–86,27 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

H Geburtshilfe und Gynäkologie

Werden mehrere Eingriffe in der Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung der Bauchhöhle enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 3135 zu kürzen.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber16.04.2021

Zur Abrechnung einer laparoskopischen suprazervikalen Hysterektomie

Das Morcellement bei laparoskopischer suprazervikaler Hysterektomie ist ein methodisch notwendiger Einzelschritt und nicht analog nach Nr. 1800 berechenbar; der Mehraufwand geht über den Steigerungssatz der Nr. 1161. Werden Nr. 1155, 1161 und 1146 nebeneinander berechnet, ist bei Nr. 1146 die Eröffnungsleistung nach Nr. 3135 abzuziehen, weil 1161 und 1146 beide die Bauchhöhleneröffnung enthalten; ein Abzug über Nr. 700 trifft nicht zu.

Nr. 1800, 1155, 1146, 3135, 700Abschnitt H: Geburtshilfe, GynäkologieQuelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1161 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 168,72 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.