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Regeln außerhalb des Katalogs

Was für die Kodierung gilt, steht nicht nur in ICD und OPS: Schlichtungsentscheidungen, Kodierrichtlinien, Kodierfragen des BfArM, Empfehlungen der Medizinischen Dienste und Urteile. Hier stehen sie zusammen, das jüngste zuerst — jede Zeile mit Datum, Geltung und Link zur Quelle.

839 Ereignisse

gilt für Aufnahmen ab 01.10.2020 · auch für Rechnungen, die am 19.08.2020 in MD-Prüfung waren

Stationäre Aufnahme eines Patienten elektiv für drei Behandlungstage ausschließlich zur Kontrolle und Optimierung einer früher eingeleiteten non-invasiven häuslichen maschinellen Beatmung bei chronischer respiratorischer Insuffizienz. Die Anpassung der maschinellen Beatmung erfolgt auf der Intensivstation.

BfArM-FAQRunde Klammern23.07.2020

Was bedeuten runde Klammern bei Diagnoseangaben?

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seit ICD-10-SGB-V 1.3

Runde Klammern, sog. "non-specific modifier" umschließen Textergänzungen, die vorliegen, aber auch fehlen können. Das Fehlen der durch die runden Klammern eingeschlossenen textlichen Information ändert die Verschlüsselung nicht.

Dies gilt in der ICD-10-GM für Angaben in Klassentiteln, Inklusiva und Exklusiva.

Dies soll an folgendem Beispiel erläutert werden:

M62.2- Ischämischer Muskelinfarkt (nichttraumatisch) [0-9] Nichttraumatisches Kompartmentsyndrom

Exkl.: Traumatische Muskelischämie (T79.6-) Traumatisches Kompartmentsyndrom (T79.6-) Volkmann-Kontraktur [ischämische Muskelkontraktur] (T79.60)

Die traumatische Muskelischämie ist als Exklusivum ausgeschlossen und wird mit dem Kode T79.6- Traumatische Muskelischämie verschlüsselt. Mit dem Kode M62.2- wird also ein ischämischer Muskelinfarkt kodiert, der "anderer" als traumatischer, also "nichttraumatischer" Genese ist. Fehlt die spezifische textliche Information, dass es sich um einen "nichttraumatischen" ischämischen Muskelinfarkt handelt, wird somit dennoch mit M62.2- kodiert.

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Ein 32-jähiger Patient sucht aufgrund linksseitiger Flankenschmerzen eine urologische Klinik auf. Bei der Aufnahmeuntersuchung stellt der Urologe, neben einer leichtgradigen Mikrohämaturie und einer sonographisch nachweisbaren linksseitigen Nierenektasie, eine tastbare, druckschmerzhafte Resistenz in der rechten Leiste …

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Anlage eines aortokoronaren 3fach-Bypasses. Kurz nach Abgehen von der Herz-Lungen-Maschine (HLM) kommt es bei noch offenem Thorax zum Kreislaufzusammen­bruch. Entschluss zum erneuten Einsatz der HLM, bis dahin überbrückend manuelle Herzkompression über drei Minuten. Ist die manuelle Herzkompression mit

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Korrekte Kodierung der Hauptdiagnose bei plastisch-chirurgischen Eingriffen nach Gewichtsabnahme:

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Einem Frühgeborenen wird wegen stöhnender Atmung und Tachypnoe bei Zustand nach vorzeitigem Blasensprung ein Antibiotikum (Mezlocillin) verabreicht. Beendigung der Gabe nach fünf Tagen bei fehlenden Entzündungsparametern, da sich kein Hinweis auf eine Neugeboreneninfektion ergab. Kann Z29.

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Ein Patient wird wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Marcumar®-Einnahme (INR im therapeutischen Bereich) aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Bei einem Patienten liegen eine leichte Aortenstenose und eine höhergradige Mitralinsuffizienz vor. Die Genese der Klappenvitien ist nicht bekannt. Sind die Vitien jeweils spezifisch nach der Art des Vitiums zu kodieren oder ist eine Schlüsselnummer aus I08.‐ Krankheiten mehrerer Herzklappen zu verwenden?

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Ist bei Vorliegen einer extrahepatischen Cholestase durch ein präpapilläres Konkrement, welche durch Papillotomie behandelt wurde, neben dem ICD-Kode K80.51 Gallengangsstein ohne Cholangitis oder Cholezystitis, mit Gallenwegsobstruktion zusätzlich der ICD-Kode K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase anzugeben?

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Bei Tumorverdacht erfolgte eine endosonographisch gesteuerte, transgastrale Punktion der Nebenniere. Welcher OPS-Kode ist für die erbrachte Leistung zu verwenden?

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Was ist eine tiefe Hypothermie im Sinne des OPS-Kodes 8-851.2 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine): Mit tiefer Hypothermie?

BSGBSG, Urteil vom 16.07.2020: Abrechnung von Krankenhausleistungen – Mehrfachkodierung nach DKR 201116.07.2020

Bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen ist die Mehrfachkodierung eines Krankheitszustandes nach den Deutschen Kodierrichtlinien für 2011 (juris: DKR 2011) nur in den dort ausdrücklich geregelten Fallgruppen zulässig.

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LSGLSG Berlin-Brandenburg: Tumor statt E43 als Hauptdiagnose25.06.2020

Bei schwerer Mangelernährung als Folge eines Speicheldrüsenkarzinoms, bei der weitere tumorbedingte Probleme behandelt wurden, ist der Tumor die Hauptdiagnose. E43 wäre Hauptdiagnose nur, wenn allein die Mangelernährung behandelt worden wäre (Fall aus 2010).

BSGBSG, Urteil vom 26.05.2020: vollstationäre Versorgung eines Harnwegsinfekts mit suprapubischen Blasenkatheter – Kodierung der Hauptdiagnose – N30.0 anstatt T83.26.05.2020

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vollstationäre Versorgung eines Harnwegsinfekts mit suprapubischen Blasenkatheter - Kodierung der Hauptdiagnose - N30.0 anstatt T83.5 ICD-10-GM 2009

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BfArM-FAQTestung auf SARS-CoV-2 ohne Infektionsverdacht25.05.2020
seit Jahrgang 2020

Ist U07.2! bei Personen zu kodieren, bei denen kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, jedoch ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wurde, welcher negativ ausfällt?

ICD-10-GM 2020

Nein, U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen kann in diesem Fall nicht verwendet werden, da kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. In diesem Fall ist Z11 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten zusammen mit U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 zu kodieren.

Zur Kodierung von Verdachtsfällen siehe Kodierfrage GM-1018.

BfArM-FAQIsolation bei Infektion mit isolationspflichtigen Erregern (z.B. SARS-CoV-2)16.04.2020
seit Jahrgang 2016

Können die Kodes unter 8-98g auch bei Besiedelung oder Infektion mit Erregern angewendet werden, die nicht explizit im Kode als Inklusivum genannt sind, wie z.B. für positiv auf SARS-CoV-2 getestete COVID-19-Patienten?

seit OPS 2016

Da es sich bei den Einschlussbemerkungen unter 8-98g um Beispiele für Maßnahmen handelt (siehe "Hinweise für die Benutzung" im Vorspann des OPS), sind diese nicht als abschließende Liste zu verstehen.

Die Kodes unter 8-98g Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern können also auch bei Erregern, die nicht explizit genannt sind, wie z.B. das Coronavirus SARS-CoV-2 oder andere Coronaviren, angewendet werden, sofern die spezifischen Bedingungen des Kodes erfüllt sind und die Isolation gemäß den jeweils aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) aufrechterhalten wird.

Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2

BfArM-FAQCOVID-19 Mit Fortschreibung vom 27.12.202227.03.2020
seit Jahrgang 2020

Wie sind im Zusammenhang mit COVID-19 die Zusatzschlüsselnummern U07.1! und U07.2! sowie U99.0! zu verwenden?

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BfArM-FAQAnwendung der Kodes zur Psychiatrie-Personalverordnung23.12.2019
seit Jahrgang 2020

Was bedeutet die Aufhebung der Psych-PV und die Entwicklung der PPP-RL für die Anwendung des OPS 2020?

OPS 2020

Für den OPS 2020 ist aufgrund der Aufhebung der Psychiatrie‑Personalverordnung (Psych-PV) zum 01.01.2020 (Artikel 7 und 8 Psych-Entgeltgesetz) die Verwendung der Kodes 9‑980 ff., 9-981 ff., 9-982 ff. und 9‑983 ff.: "Behandlung ... in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen" nicht mehr notwendig, da es den "Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung" nicht mehr gibt.

Die Anwendung der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) ist nicht über die bestehenden Kodes 9-980 ff., 9-981 ff., 9‑982 ff. und 9-983 ff. im OPS 2020 abzubilden.

BSGBSG, Urteil vom 19.11.2019: Prüftiefe der Krankenhausabrechnung – Nichtigkeit der Zahlungsregelung des § 11 Abs 2 KHBV – Verjährung von Vergütungsansprüchen der Kranken …19.11.2019

1. Stellt das Krankenhaus der Krankenkasse eine Schlussrechnung mit ins Auge springendem Korrekturbedarf, hindert dies den Eintritt der Verwirkung. 2. Die von der Krankenkasse gewählte Prüftiefe der Krankenhausabrechnung bestimmt, welche Erkenntnisquellen dafür maßgeblich sind, ob ein ins Auge springender Korrekturbedarf der Schlussrechnung besteht.

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BSGBSG, Urteil vom 19.11.2019: Krankenhaus – Anspruch auf Vergütung stationärer medizinischer Reha-Notfallbehandlung19.11.2019

1. Ein Krankenhaus hat Anspruch auf Notfallvergütung, wenn es Versicherte stationär versorgt, weil sie zwar nicht mehr der Krankenhausbehandlung, wohl aber stationärer medizinischer Reha bedürfen, sie aber nicht erhalten, obwohl ambulante Behandlung nicht ausreicht. 2. Erbringt ein Krankenhaus rechtmäßig einem Versicherten stationäre medizinische Reha-Notfallbehandlung, hat es Anspruch auf Krankenhausvergütung gegen den zuständigen Reha-Träger.

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BSGBSG, Urteil vom 19.11.2019: Krankenhausvergütungsstreit – Nachreichen von Behandlungsunterlagen – Bewertung des Beweiswerts durch Tatsachengericht im Einzelfall19.11.2019

1. Ein Krankenhaus ist im Vergütungsstreit nicht gehindert, erkennbar ergänzte Behandlungsunterlagen nachzureichen, wenn weder Gesetzes- noch Vertragsrecht entgegenstehen. 2. Das Tatsachengericht hat den Beweiswert von Behandlungsunterlagen jeweils im Einzelfall und insbesondere bei nachträglichen Änderungen ohne plausiblen Kontext kritisch zu bewerten.

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BSGBSG, Urteil vom 08.10.2019: Zusatzkode für die Implantation einer modularen Hüft-Endoprothese (Nr 5-829.k OPS 2013) – Forderung eines Zusatzentgelts08.10.2019

Ein Krankenhaus durfte 2013 den Zusatzkode für die Implantation einer modularen Hüft-Endoprothese kodieren und ein Zusatzentgelt fordern, wenn bei knöcherner Defektsituation die gelenkbildende Implantatkomponente aus zwei metallenen Modulen und einer die mechanische Bauteilsicherheit herstellenden metallenen Verbindungsschraube bestand und eine wirtschaftlichere Prothesenversorgung aus medizinischen Gründen nicht möglich war.

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BSGBSG, Urteil vom 30.07.2019: 30.07.2019
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BSGBSG, Urteil vom 30.07.2019: Krankenhaus – Zeiten der Atemunterstützung eines Säuglings oder Frühgeborenen mittels High-Flow-Nasenkanüle – keine zusätzliche Vergütung al …30.07.2019

Ein Krankenhaus erhält Zeiten der Atemunterstützung eines Säuglings oder Frühgeborenen mittels High-Flow-Nasenkanüle nicht als Zeiten maschineller Beatmung zusätzlich vergütet.

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BSGBSG, Urteil vom 09.04.2019: 09.04.2019
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BSGBSG, Urteil vom 09.04.2019: Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung – Kodierung einer Schlüsselnummer des Alphabetischen Verzeichnisses zum ICD-10-GM 2011 für Fallp …09.04.2019

Ob das Krankenhaus für eine Fallpauschale nach den Deutschen Kodierrichtlinien eine Schlüsselnummer des Alphabetischen Verzeichnisses zum ICD-10-GM zu kodieren hat, ist durch Rückgriff auf das Systematische Verzeichnis zum ICD-10-GM zu überprüfen.

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BSGBSG, Urteil vom 09.04.2019: Zu eigen machen bisher nicht kodierter und abgerechneter Diagnosen durch Krankenhaus als neue Rechnungstellung über den Behandlungsfall – Re …09.04.2019

1. Erklärt bei einem Streit über Krankenhausvergütung ohne kostenprivilegierte Beteiligte der Kläger einseitig den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, ist seine Feststellungsklage begründet, wenn sich die zunächst zulässige und begründete Leistungsklage erledigt hat. 2. Macht sich ein Krankenhaus im Streit über Vergütung Diagnosen zu eigen, die es bisher nicht kodiert und abgerechnet hat, ist es so zu stellen, als habe es eine neue Rechnung mit diesen Diagnosen über den Behandlungsfall erstellt.

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BfArM-FAQLeberzirrhose17.12.2018
seit Jahrgang 2019

Ist eine zusätzliche Schlüsselnummer aus K74.7-! Klinische Stadien der Leberzirrhose in ihrer Verwendung auf die im Hinweistext von K74.- Fibrose und Zirrhose der Leber angegebenen Kodes beschränkt?

seit ICD-10-GM 2019

Nein, ein Kode aus K74.7-! kann auch bei Vorliegen einer anderenorts klassifizierten Leberzirrhose verwendet werden, wenn das Stadium der Leberzirrhose zusätzlich angegeben werden soll. Die Kodes aus K74.7-! sind in ihrer Verwendung nicht auf die im Hinweistext von K74.- angegebenen Kodes beschränkt. Es kann beispielsweise auch bei einer alkoholischen Leberzirrhose (K70.3) ein Kode aus K74.7-! zusätzlich angegeben werden.

BfArM-FAQZählweise der Therapie-Einheiten des Kodes 8-55005.07.2018
seit Jahrgang 2005

Wie viele Einzeltherapie-Einheiten müssen und wie viele Gruppentherapie-Einheiten können für die Erfüllung der Mindestanforderungen des OPS-Kodes 8-550 mindestens vorliegen?

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OPS 2005 bis 2018

Für den OPS-Kode 8-550.0 müssen mindestens 9 Einzeltherapie-Einheiten und es kann 1 Gruppentherapie-Einheit erbracht werden (insgesamt 10 Therapieeinheiten), für den OPS-Kode 8-550.1 müssen mindestens 18 Einzeltherapie-Einheiten und es können 2 Gruppentherapie-Einheiten erbracht werden (insgesamt 20 Therapieeinheiten) und für den OPS-Kode 8-550.2 müssen mindestens 27 Einzeltherapie-Einheiten und es können 3 Gruppentherapie-Einheiten (insgesamt 30 Therapieeinheiten) erbracht werden. Sind diese Mindestanforderungen erfüllt, können die jeweiligen Kodes angegeben werden. Darüber hinaus erbrachte Therapieeinheiten spielen für die Kodierung keine Rolle.

Beispiel:

An 14 Behandlungstagen werden insgesamt 26 Therapieeinheiten erbracht, davon 18 Therapieeinheiten in Einzeltherapie und 8 Therapieeinheiten in Gruppentherapie. Die Kriterien des Kodes 8-550.1 (insgesamt 20 Therapieeinheiten, davon mindestens 18 Therapieeinheiten in Einzeltherapie) sind somit erfüllt. Die über die 10% Gruppentherapie hinausgehend erbrachten 6 Therapieeinheiten in Gruppentherapie sind für die Kodierung nicht maßgeblich.

BSGBSG, Urteil vom 19.06.2018: teilstationärer Aufenthalt – Gabe von Zytostatika – quartalsweise Zusammenführung zu einem Behandlungsfall19.06.2018

Gibt ein Krankenhaus einem Patienten Zytostatika in teilstationären Aufenthalten, die quartalsweise zu einem Behandlungsfall zusammenzuführen sind, darf es nur die Summe der Medikamentengaben im Quartal kodieren.

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BSGBSG, Urteil vom 19.06.2018: Plankrankenhaus – Vergütungsanspruch nur für Leistungen im Rahmen seines Versorgungsauftrags (hier: Knie-TEP) – Versorgungsauftrag ergibt si …19.06.2018

1. Ein Plankrankenhaus hat Anspruch auf Vergütung für die Behandlung eines gesetzlich Krankenversicherten nur für Leistungen im Rahmen seines Versorgungsauftrags, wenn keine Notfallbehandlung erfolgt. 2. Der Versorgungsauftrag eines Plankrankenhauses ergibt sich aus regelmäßig nicht revisiblem Landesrecht, nämlich den Festlegungen des Krankenhausplans in Verbindung mit den Bescheiden zu seiner Durchführung sowie ergänzenden Vereinbarungen.

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BSGBSG, Urteil vom 19.06.2018: 19.06.2018
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BSGBSG, Urteil vom 19.06.2018: Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels – unmittelbarer Zugang zu neurochirurgischen Notfalleingriffen sowie gefäßchirurgischen u …19.06.2018

1. Ein Krankenhaus darf die Prozedur "Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls" kodieren, wenn seine Patienten unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels regelhaft rund um die Uhr unmittelbaren Zugang zu neurochirurgischen Notfalleingriffen sowie gefäßchirurgischen und interventionell-radiologischen Behandlungsmaßnahmen in einem kooperierenden Krankenhaus haben. 2.

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BSGBSG, Urteil vom 20.03.2018: Krankenhaus – Abrechnung von Fallpauschalen – Kodierung der Hauptdiagnose20.03.2018

1. Ein Krankenhaus hat für die Abrechnung von Fallpauschalen als Hauptdiagnose grundsätzlich die "Krankheit" im Sinn einer in den Abrechnungsbestimmungen geregelten, die Symptomatik erklärenden genauen Krankheitsdiagnose zu kodieren. 2. Die zulässige Kodierung einer erklärenden genauen Hauptdiagnose einer Resteklasse wie "Sonstige Krankheiten des autonomen Nervensystems" schließt es grundsätzlich aus, eine Symptomdiagnose wie "Hyperhidrose, umschrieben" als Hauptdiagnose zu kodieren.

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BfArM-FAQMehrere Komplexhandlungen während eines stationären Aufenthaltes15.03.2018
seit Jahrgang 2007

Wie ist bei der Verschlüsselung von mehreren Komplexbehandlungen - die sich in ihrer Definition überschneiden - während eines stationären Aufenthaltes zu verfahren?

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seit OPS 2007

Wird bei einem Patienten während eines stationären Aufenthaltes mehr als eine Komplexbehandlung durchgeführt, so kann es sein, dass sich die Definitionen der Behandlungen überschneiden. Das ist dann der Fall, wenn Teilbereiche der Mindestmerkmale für mehrere der angewandten Komplexbehandlungen zutreffen.

Dies trifft z.B. für die "Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls" (8-981) und die "Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation" (8-552) zu. Jeder einzelne Kode trägt allerdings für sich Informationen, die der jeweils andere nicht beinhaltet.

Da es die Möglichkeit gibt, die entsprechenden Behandlungen sowohl nebeneinander (gleichzeitig) als auch hintereinander durchzuführen, muss es möglich sein, auch bzgl. der Kodierung entsprechend zu verfahren. D.h., bei der gleichzeitigen Durchführung einer "Neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls" und einer "Neurologischen Frührehabilitation" können beide Kodes nebeneinander angegeben werden.

Im Geltungsbereich des §17b KHG gilt: Eine Therapieeinheit (z.B. Ergotherapie) kann für mehrere Komplexbehandlungen angerechnet werden. (Dieser Satz wurde zur Klarstellung im Dezember 2013 ergänzt.)

BSGBSG, Urteil vom 19.12.2017: Amtsermittlung – informationelle Selbstbestimmung – Datenschutz19.12.2017

1. Klagt ein Krankenhaus gegen eine Krankenkasse auf Vergütung der Behandlung ihres Versicherten, darf es ohne dessen Einwilligung dem Gericht hierfür bedeutsame Behandlungsunterlagen zu Beweiszwecken vorlegen, ohne die Einsichtnahme von Verfahrensbeteiligten auszuschließen. 2. Stützt ein Gericht seine Entscheidung über Behandlungsvergütung eines Krankenhauses auf dessen Behandlungsunterlagen, verwehrt es aber der beklagten Krankenkasse die Einsichtnahme hierein, verletzt es deren rechtliches Gehör. 3.

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BSGBSG, Urteil vom 26.09.2017: Kodierung unvollständig erbrachter Prozeduren26.09.2017

Erbringt ein Krankenhaus eine Prozedur unvollständig, darf es ungeachtet des Ressourcenverbrauchs nur die erbrachte Teilleistung kodieren, wenn es für diese einen Operationen- und Prozedurenschlüssel gibt und ein spezifischer Operationen- und Prozedurenschlüssel für die unvollendete Prozedur nicht vorhanden ist.

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BSGBSG, Urteil vom 28.03.2017: Aufklärungs- und Dokumentationspflicht des Krankenhauses – Patientenautonomie – Unzulässigkeit vom Bundesrecht abweichender Beurlaubungsrege …28.03.2017

1. Ein Krankenhaus beurlaubt einen stationär behandelten Versicherten, wenn es in die Unterbrechung der Behandlung einwilligt und vorsieht, ihn in einem überschaubaren Zeitraum zur Fortsetzung der Behandlung wieder aufzunehmen, ohne dass dessen Wiederaufnahme im Zeitpunkt der Unterbrechung bereits sicher feststehen muss. 2. Ein Krankenhaus darf einen Versicherten, dessen stationäre Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, nicht entlassen, sondern muss ihn für die zulässige Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung beurlauben, wenn dies wirtschaftlicher ist. 3.

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BSGBSG, Urteil vom 25.10.2016: sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung – Auffälligkeitsprüfung – Prüfauftrag mit dem Ziel der Abrechnungsminderung25.10.2016

Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Überprüfungsrecht der Krankenkassen - sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung - Auffälligkeitsprüfung - Prüfauftrag mit dem Ziel der Abrechnungsminderung

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BSGBSG, Urteil vom 25.10.2016: Aufwandspauschale – Überprüfung der Krankenhausrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit nach dem vor dem 1.1.2016 geltenden Recht25.10.2016

1. Krankenkassen haben das Recht, Krankenhausrechnungen über die Behandlung von Kassenpatienten auf sachlich-rechnerische Richtigkeit unabhängig von dem Rechtsregime der Auffälligkeitsprüfung zu überprüfen. 2. Prüfen Krankenkassen nach dem vor dem 1.1.2016 geltenden Recht Krankenhausrechnungen über die Behandlung von Kassenpatienten auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, löst dies keinen Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale aus.

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BSGBSG, Urteil vom 25.10.2016: sozialgerichtliches Verfahren – Revision – Zurückverweisung an anderen Senat25.10.2016

1. Sozialleistungsträger werden kraft Gesetzes wie eine Vertragspartei in die Pflegesatzvereinbarung einbezogen, wenn sie gesetzlich vom Vertragsschluss ausgeschlossen sind. 2. Ein Krankenhaus kann aus der Pflegesatzvereinbarung keinen Anspruch auf Vergütung nicht erforderlicher Krankenhausbehandlung eines gesetzlich Krankenversicherten ableiten. 3.

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BSGBSG, Urteil vom 25.10.2016: Aufrechnung – Erstattungsforderungen – Krankenhausvergütungsansprüche25.10.2016

Rechnet eine Krankenkasse mit mehreren Erstattungsforderungen gegen mehrere Krankenhausvergütungsansprüche auf, ohne die Tilgungsreihenfolge festzulegen, gilt hierfür die im bürgerlichen Recht angeordnete Reihenfolge.

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BSGBSG, Urteil vom 05.07.2016: Verwirkungsfrist – Treu und Glauben – Verschlüsselung der Hauptdiagnose bei zwei oder mehr therapierten Diagnosen05.07.2016

1. Erteilt ein Krankenhaus einer Krankenkasse vorbehaltlos eine plausible Schlussrechnung für die Behandlung eines Versicherten, ist eine Forderung weiterer Vergütung bis zum Ablauf des folgenden vollen Kalenderjahrs regelmäßig nicht verwirkt (Bestätigung von BSG vom 13.11.2012 - B 1 KR 6/12 R = SozR 4-2500 § 109 Nr 27). 2.

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BfArM-FAQTägliche Verfügbarkeit von Leistungen der Physiotherapie30.06.2016
seit Jahrgang 2013

Was bedeutet das Mindestmerkmal (seit OPS 2021 Strukturmerkmal) "tägliche Verfügbarkeit (auch am Wochenende) von Leistungen der Physiotherapie" des Kodes 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung konkret?

seit OPS 2013

"Tägliche Verfügbarkeit (auch am Wochenende)" bedeutet, dass bei bestehender Behandlungsnotwendigkeit Intensivpatienten auch am Wochenende von Physiotherapeuten behandelt werden.

BSGBSG, Urteil vom 19.04.2016: Begriff der Stationsleitung – keine Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit – Grundrechtsfähigkeit von Krankenhausträgern19.04.2016

1. Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit offen chirurgisch oder endovaskulär behandlungsbedürftigem Bauchaortenaneurysma, wenn die Leitung der Intensivstation keinen Leitungslehrgang absolviert hat. 2. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist demokratisch legitimiert, in Richtlinien qualitätssichernde Mindestanforderungen für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma festzulegen.

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BSGBSG, Urteil vom 19.04.2016: Erfordernis medizinischer Krankenhausbehandlung für eine Dialyse – Nichtkodierung von Dialysefremdleistungen – Verfassungsmäßigkeit19.04.2016

1. Krankenhäuser dürfen normenvertraglich geregelte Leistungen nur insoweit abrechnen, als sie nach höherrangigem Recht generell kodierfähig sind. 2. Führt ein Krankenhaus, das über keine eigene Dialyseeinrichtung verfügt, eine Dialysebehandlung eines aus anderen Gründen stationär behandelten Versicherten fort, darf es diese nur berechnen, wenn die Dialyse medizinisch Krankenhausbehandlung erfordert.

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BfArM-FAQOsteomyelitis nach medizinischen Maßnahmen09.12.2015
seit Jahrgang 2016

Wie ist eine Osteomyelitis (Osteitis) nach medizinischen Maßnahmen zu kodieren?

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seit ICD-10-GM 2016

Eine Osteomyelitis (Osteitis) nach medizinischen Maßnahmen ist mit einer Schlüsselnummer aus M86.- "Osteomyelitis" zu verschlüsseln. Dies gilt trotz des übergeordneten Exklusivums "Osteopathien nach medizinischen Maßnahmen (M96.-)" unter "Sonstige Osteopathien" (M86-M90). Mit M86.- ist eine spezifische Kodierung sowohl des Zustands als auch der Lokalisation möglich.

ICD-10-SGB-V 1.3 - ICD-10-GM 2015

Wie ist eine Osteomyelitis (Osteitis) nach Osteosynthese zu kodieren?

Eine Osteomyelitis (Osteitis) nach Osteosynthese ist mit einer Schlüsselnummer aus M86.- "Osteomyelitis" zu verschlüsseln. Dies gilt trotz des übergeordneten Exklusivums "Osteopathien nach medizinischen Maßnahmen (M96.-)" unter "Sonstige Osteopathien" (M86-M90). Mit M86.- ist eine spezifische Kodierung sowohl des Zustands als auch der Lokalisation möglich.

BfArM-FAQArt der In-vitro-Aufbereitung hämatopoetischer Stammzellen09.12.2015
seit Jahrgang 2015

Wie sind die Kodes unter 5-410.2 und unter 5-411.7 (bis OPS 2024) anzuwenden? Wo liegt der Unterschied (bis OPS 2024)?

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BfArM-FAQIntegrierte klinisch-psychosomatische Komplexbehandlung09.12.2015

Kann der Kode 9-402.1 auch verwendet werden, wenn z.B. bei einem Kind eine akute oder chronische somatische Erkrankung ausgeschlossen werden konnte?

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seit OPS 2.1

Ja, der Kode "9-402.1 Integrierte klinisch-psychosomatische Komplexbehandlung" kann auch verwendet werden, wenn bei einem Kind akute somatische Beschwerden bestehen/bestanden und als Ursache eine akute oder chronische somatische Erkrankung ausgeschlossen werden konnte.

Mit der Formulierung im Hinweis des Kodes "bei akuten und chronischen somatischen Erkrankungen" sind insbesondere auch körperliche (somatische) Beschwerden gemeint, die in einer Einrichtung für Pädiatrie zusammen mit den "psychischen" Beschwerden behandelt werden.

Beispiel:

Ein Kind wurde wegen täglichem unkontrollierten Einkoten/Enkopresis stationär behandelt. Eine organische Ursache wurde ausgeschlossen und das Kind erhielt den in der Prozedur 9-402.1 geforderten Umfang an ärztlicher/psychologischer Therapie. Es wurde mit F98.1 (Nichtorganische Enkopresis) kodiert, da die "organische" Enkopresis (R15) ausgeschlossen wurde. In diesem Fall kann der Kode 9-402.1 angegeben werden.

BSGBSG, Urteil vom 17.11.2015: Erforderlichkeit von Krankenhausbehandlung (hier: vollstationäre Radiojodtherapie) allein aus medizinischen Gründen, wenn die medizinisch no …17.11.2015

Stationäre Krankenhausbehandlung ist im Rechtssinne aus allein medizinischen Gründen erforderlich, wenn die medizinisch notwendige Versorgung aus Gründen der Rechtsordnung nur stationär erbracht werden darf.

Volltext anzeigen (~9 Seiten)

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