DRGSystemDeutschland

0903uHerzstillstand und operative Reanimation

Verwendung
Kodierrichtlinie — für die Kodierung stationärer Fälle verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
1 ICD
Diagnoseschlüssel, die im Text genannt werden. Sie sind dort verlinkt.
1 Min. Lesezeit
Grobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.

Wortlaut der Richtlinie

Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.– Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme (z.B. präklinisch durch den Notarzt) oder während des stationären Aufenthaltes ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.

Der Herzstillstand (I46.– Herzstillstand) ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrunde liegende Ursache bekannt ist.

Bei Reanimation durch das Krankenhaus im Rahmen eines Herzstillstandes ist außerdem

8771 Kardiale oder kardiopulmonale Reanimation

zuzuweisen.

Operative Reanimation