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1917uUnerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung)

Verwendung
Kodierrichtlinie — für die Kodierung stationärer Fälle verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
2 ICD
Diagnoseschlüssel, die im Text genannt werden. Sie sind dort verlinkt.
1 Min. Lesezeit
Grobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.

Wortlaut der Richtlinie

Unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung werden wie folgt kodiert:

ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, optional ergänzt durch

Y57.9-! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.




Erfolgt die stationäre Aufnahme wegen einer Blutung unter Einnahme von Anti-koagulanzien, ist der Kode für das konkrete Blutungsereignis als Hauptdiagnose (entsprechend DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)) anzugeben. Die Kodes für die hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien sind als Nebendiagnose zu verschlüsseln, optional ergänzt durch

Y57.98! Komplikationen durch sonstige Arzneimittel oder Drogen.