Was für die Kodierung gilt, steht nicht nur in ICD und OPS: Schlichtungsentscheidungen, Kodierrichtlinien, Kodierfragen des BfArM, Empfehlungen der Medizinischen Dienste und Urteile. Hier stehen sie zusammen, das jüngste zuerst — jede Zeile mit Datum, Geltung und Link zur Quelle.
839 Ereignisse
Das bloß vorsorgliche Bereitstellen gekreuzter Blutkonserven ohne Transfusion genügt nicht, um Krankenhausvergütung für die Behandlung einer Anämie zu rechtfertigen.
Wird geladen …
Ein Krankenhaus darf, gestützt auf erhöhte Laborwerte, die Symptome einer spezifisch behandlungsbedürftigen, kodierten Nebendiagnose sind, eine weitere Nebendiagnose für eine Krankenhausfallpauschale nicht kodieren, wenn die weitere Nebendiagnose der spezifischen Behandlung nicht bedurfte.
Wird geladen …
Der sich aus der Aufnahme des Krankenhauses in den Landes-Krankenhausplan ergebende Versorgungsauftrag bestimmt den Umfang der kraft Gesetzes bestehenden Zulassung zur Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb von Notfällen.
Wird geladen …
Eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung ist nur für Patienten ab Vollendung des 60. Lebensjahrs vorgesehen.
Wird geladen …
1. Leistungsklagen auf Krankenhausvergütung bis zu 2000 Euro nach Auffälligkeitsprüfung setzen grundsätzlich ab 1.9.2014, bei Vertrauensschutz jedenfalls ab 1.9.2015, einen Schlichtungsfehlschlag voraus, auch wenn der Schlichtungsausschuss seine Errichtung und Funktionsfähigkeit nicht förmlich angezeigt hat (Aufgabe von BSG vom 8.10.2014 - B 3 KR 7/14 R = SozR 4-5560 § 17c Nr 2, für BSGE vorgesehen). 2.
Wird geladen …
Wie kodiert man im Rahmen eines stationären Aufenthaltes den Schweregrad der Parkinson-Krankheit bei Patienten mit Wirkungsfluktuation?
Die Zuordnung des Schweregrades der Parkinson-Krankheit zu den Subkategorien G20.0-G20.2 ist nach der modifizierten Stadieneinteilung der Parkinson-Krankheit nach Hoehn und Yahr vorzunehmen.
Bei Wirkungsfluktuation kann die Zuordnung zu den Krankheitsstadien variieren, je nachdem, ob sich der Patient im Zustand vorhandener (ON) oder nicht vorhandener (OFF) Medikamentenwirkung befindet. Es ist das Stadium zu kodieren, das dem schlechtesten Zustand entspricht, der bei dem Patienten während des stationären Aufenthalts auftrat und dokumentiert wurde.
Beispiele:
Ein Patient im Stadium 4 wird wegen Wirkungsfluktuation mit Wechsel in OFF-Zustände aufgenommen; während des stationären Aufenthaltes sind im OFF-Zustand die Kriterien des Stadiums 5 erfüllt und dokumentiert. Als Schweregrad wird dann Stadium 5 kodiert.
Ein Patient im Stadium 4 wird wegen Wirkungsfluktuation mit Wechsel in OFF-Zustände aufgenommen, die anamnestisch den Kriterien des Stadiums 5 entsprechen, aber während des stationären Aufenthaltes nicht auftreten. Als Schweregrad wird dann Stadium 4 kodiert. Entscheidend für die Kodierung ist der schlechteste Zustand, den der Patient tatsächlich bei Aufnahme oder während des stationären Aufenthaltes gezeigt hat.
Krankenversicherung - Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses - Anforderungen an eine formal ordnungsgemäße Abrechnung - ordnungsgemäße Information der Krankenkasse - keine Verwirkung des Vergütungsanspruchs bei Zeitablauf - Verzinsung
Wird geladen …
Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung - neurologische Komplexbehandlung eines akuten Schlaganfalls in einer stroke unit - Auslegung des OPS 2007 Kode 8-981 - 24-stündige Anwesenheit eines Facharztes oder eines Assistenzarztes in der Weiterbildung zum Facharzt - halbstündige Transportentfernung
Wird geladen …
1. Krankenhäuser haben für die Abrechnung vollstationärer Behandlung die Diagnose als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, die aus der Rückschau am Ende der Krankenhausbehandlung objektiv die Aufnahme des Patienten ins Krankenhaus erforderlich machte. 2. Hat ein Krankenhaus einer Krankenkasse überzahlte Vergütung für die Behandlung eines Versicherten zu erstatten, kann es sich nicht aufgrund der Folgen für das Erlösbudget auf Entreicherung berufen.
Wird geladen …
Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung nach Fallpauschalen - Wirtschaftlichkeitsgebot - Behandlungsplanung - Pflicht des Krankenhauses zur Prüfung der Möglichkeit wirtschaftlichen Alternativverhaltens
Wird geladen …
Wird geladen …
Ist die Gabe von Biosimilars z.B. von Infliximab mit dem entsprechenden Kode aus dem Kapitel 6 zu verschlüsseln?
Ja, die Gabe von Biosimilars ist mit dem entsprechenden Kode aus dem Kapitel 6 zu verschlüsseln.
Beispielsweise kann die Gabe von Remsima® und Inflectra® (Biosimilars des seit Jahren zugelassenen Remicade®) mit dem OPS-Kode "6-001.e Infliximab, parenteral" verschlüsselt werden. Es handelt sich bei allen drei Produkten um Infliximab.
Ist ein Koronarstent, bei dem nur die Polymerbeschichtung biologisch abbaubar ist, mit einem OPS-Kode aus dem Bereich 8-83d.0 Einlegen eines medikamentefreisetzenden, bioresorbierbaren Stents zu verschlüsseln?
Ein Koronarstent, bei dem lediglich die Polymerbeschichtung biologisch abbaubar ist, nicht aber der Stent selbst, kann nicht mit einem OPS-Kode aus dem Bereich 8-83d.0 Einlegen eines medikamentefreisetzenden, bioresorbierbaren Stents verschlüsselt werden. Nur Koronarstents, bei denen der Stent selbst aus resorbierbarem Material besteht, sind mit diesen OPS-Kodes zu kodieren.
Wie ist die Maßnahme C4 beim PKMS für Patienten mit neurogenen Darmfunktionsstörungen bei Paraplegie/-parese oder Tetraplegie/-parese (G12) anzuwenden?
Wenn bei Patienten mit neurogenen Darmfunktionsstörungen bei Paraplegie/-parese oder Tetraplegie/-parese (G12) die Stuhlausscheidung im Bett mit aufwendiger Positionierung des Patienten durch stabilisierende Lagerungsmaßnahmen UND die Übernahme des Darmmanagements durch intermittierendes digitales Stimulieren, Kolonmassage mindestens einmal täglich erfolgt, können die PKMS-Punkte für den Leistungsbereich C angerechnet werden.
Für diese spezifische kleine Patientengruppe wurde nach Veröffentlichung des OPS 2015 festgestellt, dass eine mindestens viermal tägliche Durchführung der Maßnahme nicht angebracht ist. Eine entsprechende Änderung wurde mit dem OPS 2016 umgesetzt.
Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit - Erforderlichkeit einer persönlichen Untersuchung - keine Berufung auf fehlerhaften Hinweis des Arztes - keine Hinweispflichten der Krankenkasse
Wird geladen …
Endet die Leistungszuständigkeit der Krankenkasse während einer Krankenhausbehandlung, die mit einer Fallpauschale vergütet wird, kann das Krankenhaus von ihr nur einen tagesbezogenen Anteil an der Fallpauschale beanspruchen.
Wird geladen …
Wird geladen …
Beansprucht ein Krankenhaus Vergütung für eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung Versicherter, obliegt es ihm, die Krankenkasse über die durchgeführten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu informieren.
Wird geladen …
1. Vorstationäre Krankenhausbehandlung setzt eine begründete Verordnung eines Vertragsarztes oder eines sonstigen an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden voraus. 2. Eine Vergütung vorstationärer Krankenhausbehandlung ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sie die Erforderlichkeit vollstationärer Krankenhausbehandlung erst klären soll und hierbei zum Ergebnis gelangt, dass ambulante Behandlung ausreicht.
Wird geladen …
1. Kodiert ein Krankenhaus zu Unrecht eine Nebendiagnose als Hauptdiagnose, obliegt es ihm, die tatsächlichen Voraussetzungen der berechneten Vergütung darzutun. 2. Behandlungsunterlagen, die das Krankenhaus dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vorprozessual freiwillig übergibt, unterliegen auch dann keinem Beweisverwertungsverbot, wenn die Prüfanzeige dem Krankenhaus erst nach Ablauf der sechswöchigen Anzeigefrist zugeht.
Wird geladen …
Worauf bezieht sich der Hinweis "Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich" bei der Hämofiltration (8-853), Hämodialyse (8-854) und Hämodiafiltration (8-855) in Bezug auf die Abgrenzung der verlängerten intermittierenden von den kontinuierlichen Verfahren?
Der Hinweis "Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich" bezieht sich auf die regelhaft vorkommenden Unterbrechungen ausschließlich bei den kontinuierlichen Verfahren (z.B. CVVH, CVVHD, CVVHDF), d.h. Verfahren, die für mehr als 24 Stunden Behandlungsdauer geplant sind.
Die Unterscheidung zwischen (verlängerten) intermittierenden und kontinuierlichen extrakorporalen Verfahren gründet sich auf die geplante Dauer der Behandlung. Diese ist in der Patientendokumentation anzugeben. Dafür wird vorausgesetzt, dass diese kontinuierlichen Verfahren grundsätzlich über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Bei einer kontinuierlichen Dialyse ist ein Gerät einzusetzen, das für kontinuierliche Behandlungszeiten von mehr als 24 Stunden geeignet ist. Auch wenn ein kontinuierliches Verfahren aufgrund klinischer oder paraklinischer Veränderungen oder geänderter Therapieziele nach weniger als 24 Stunden abgebrochen wird, ist ein Kode für ein kontinuierliches Verfahren anzuwenden.
Bei verlängerten intermittierenden Nierenersatzverfahren ist eine Behandlungsdauer von mehr als 6 bis 24 Stunden geplant.
Für die Entscheidung, ob ein Verfahren (verlängert) intermittierend oder kontinuierlich ist, kommt es also nicht auf die tatsächliche, sondern auf die bei Beginn des Dialyseverfahrens geplante Dauer der Behandlung an.
In dem Fall, dass eine kontinuierliche Dialyse unterbrochen wird und in der Zwischenzeit eine intermittierende oder eine verlängerte intermittierende Dialyse durchgeführt wird, ist jede einzelne Dialyseepisode getrennt zu kodieren. In diesem Fall werden daher anstelle eines längeren kontinuierlichen Dialyseverfahrens zwei kürzere kontinuierliche und ein (verlängertes) intermittierendes Dialyseverfahren kodiert.
Wie sind die in den OPS-Kodes 9-60 und 9-63 genannten Verfahren (z.B. Biofeedback), die in den Hinweisen Spezialtherapeuten zugeordnet sind, bei der Ermittlung der Therapieeinheiten zu berücksichtigen, wenn diese Verfahren durch Ärzte oder Psychotherapeuten und/oder Psychologen angewandt werden?
Die Zuordnungen von Therapieverfahren zu Berufsgruppen beschreiben Mindestanforderungen an die Qualifikation der Berufsgruppen, die die Leistung erbringen.
Wenn Verfahren (z.B. Biofeedback), die Spezialtherapeuten zugeordnet sind, durch Ärzte oder Psychotherapeuten und/oder Psychologen erbracht werden, sind diese Verfahren dementsprechend bei den Ärzten oder Psychotherapeuten und/oder Psychologen als Therapieeinheiten zu berücksichtigen.
Dagegen können Verfahren, die ausschließlich Ärzten oder Psychotherapeuten und/oder Psychologen zugeordnet sind, nicht bei Spezialtherapeuten angerechnet werden.
Die Zuordnungen von Therapieverfahren zu Berufsgruppen beschreiben Mindestanforderungen an die Qualifikation der Berufsgruppen, die die Leistung erbringen.
Wenn Verfahren (z.B. Biofeedback), die Spezialtherapeuten zugeordnet sind, durch Ärzte und Psychologen erbracht werden, sind diese Verfahren dementsprechend bei den Ärzten und Psychologen als Therapieeinheiten zu berücksichtigen.
Dagegen können Verfahren, die ausschließlich Ärzten und Psychologen zugeordnet sind, nicht bei Spezialtherapeuten angerechnet werden.
Die Zuordnungen von Therapieverfahren zu Berufsgruppen beschreiben Mindestanforderungen an die Qualifikation der Berufsgruppen, die die Leistung erbringen.
Wenn Verfahren (z.B. Biofeedback), die Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonal zugeordnet sind, durch Ärzte und Psychologen erbracht werden, sind diese Verfahren dementsprechend bei den Ärzten und Psychologen als Therapieeinheiten zu berücksichtigen.
Dagegen können Verfahren, die ausschließlich Ärzten und Psychologen zugeordnet sind, nicht bei Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonal angerechnet werden.
Weicht ein Krankenhaus bei Abrechnung einer Fallpauschale von der üblichen Kodierpraxis ab, muss es die Krankenkasse mit den Abrechnungsdaten umfassend über den kodierten Sachverhalt informieren.
Wird geladen …
1. Bestehen auch nur geringste Anhaltspunkte für eine sachlich-rechnerische Unrichtigkeit der Rechnung eines Krankenhauses oder für eine Missachtung seiner Obliegenheit, über die Abrechnungsgrundlagen zu informieren, obliegt es ihm unbefristet, die tatsächlichen Voraussetzungen der berechneten Vergütung darzutun. 2. Das Krankenhaus trägt das Risiko der Nichterweislichkeit der tatsächlichen Voraussetzungen geltend gemachter Vergütung für die Behandlung Versicherter. 3.
Wird geladen …
Müssen für Patienten, die während eines Krankenhausaufenthaltes sowohl eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-98e) als auch eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-982) erhalten, beide Kodes angegeben werden?
Ja, es müssen beide Kodes angegeben werden. Dabei muss aber Folgendes beachtet werden:
Nur in den Fällen, wenn ein Patient an weniger als 7 Behandlungstagen eine "Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-98e) erhält und zusätzlich (unabhängig von der Anzahl der Behandlungstage) eine "Palliativmedizinische Komplexbehandlung" (8-982) erhält, werden die Tage addiert und für die Gesamtzahl ein Kode aus 8-982 verschlüsselt. Zusätzlich muss der Kode 8-98e.0 für die Anzahl der Behandlungstage der "Spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung" angegeben werden.
Beispiele:
Ist für die Kodierung einer Prozedur mit zwei oder mehr OPS-Kodes zwingend ein entsprechender Hinweis im OPS erforderlich?
Im OPS sind nicht alle Kombinationsmöglichkeiten von Operationen/Prozeduren mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass eine gesonderte Kodierung erforderlich und möglich ist. Grundsätzlich ist alles, was regelhaft Bestandteil des kodierten Eingriffes ist, im Kode abgebildet. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind gesondert zu kodieren, auch wenn es keinen entsprechenden Hinweis im OPS gibt.
Können die Kodebereiche 5-923.2 und 5-923.7 für die Verwendung von "Suprathel®" bei Verbrennungen und Verätzungen angegeben werden?
Ja, bis zur OPS-Version 2013 können die Kodebereiche 5-923.2 und 5-923.7 (Temporäre Weichteildeckung bei Verbrennungen und Verätzungen*, durch alloplastisches Material, kleinflächig/großflächig) für die Verwendung von "Suprathel®" angegeben werden. Ab der OPS-Version 2014 gibt es hierfür die neuen Kodebereiche 5-923.a und 5-923.b.
*Der Satzteil „bei Verbrennungen und Verätzungen“ wurde zur Abgrenzung von der Kodierfrage OPS-5010 eingefügt.
Wie ist der Begriff "Metastasierende Neoplasie", der zur Berechnung der Aufwandspunkte für die Kodes 8-980 und 8-98f verwendet wird, zu verstehen?
Mit dem Begriff "Metastasierende Neoplasie" ist bei der Berechnung der Aufwandspunkte für die beiden Kodes 8-980 (Intensivmedizinische Komplexbehandlung) und 8-98f (Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung) eine Neubildung gemeint, die bereits Metastasen gebildet hat.
Wird geladen …
Wird geladen …
Wird geladen …
Leitet eine Krankenkasse die Prüfung bezahlter Krankenhausvergütung ein, indem sie den Medizinischen Dienst hiermit beauftragt, hemmt dies nicht den Eintritt der Verjährung eines Erstattungsanspruchs wegen Überzahlung der geprüften Abrechnung.
Wird geladen …
1. Nachstationäre Behandlung ist regelmäßig nicht erforderlich, wenn stattdessen vertragsärztliche Versorgung ausreicht. 2. Erforderliche nachstationäre Behandlung darf ohne vertragsärztliche Verordnung im Anschluss an rechtmäßige Krankenhausbehandlung erfolgen. 3. Sind nachstationäre Behandlungen nicht bereits mit Fallpauschalen abgegolten, können sie lediglich zu Zusatzpauschalen führen.
Wird geladen …
Ist für den Kode 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls die 24-stündige ärztliche Anwesenheit (auch im Bereitschaftsdienst) so zu verstehen, dass der Arzt ausschließlich für die Behandlung der Patienten der spezialisierten Behandlungseinheit (Stroke unit) zuständig ist?
Eine exklusive Zuständigkeit für die Behandlung der Patienten der spezialisierten Behandlungseinheit (Stroke unit) ist nicht erforderlich. Während der 24-stündigen ärztlichen Anwesenheit (auch im Bereitschaftsdienst) ist es zulässig, dass der Arzt der spezialisierten Behandlungseinheit noch weitere Patienten versorgt, sofern sich diese in räumlicher Nähe befinden, sodass er jederzeit für die Schlaganfallpatienten der spezialisierten Behandlungseinheit zur Verfügung steht.
Wie ist der Text "Kooperationspartner in höchstens halbstündiger Transportentfernung, unabhängig vom Transportmittel" für die Kodes aus den Bereichen 8-981 und 8-98b zu verstehen?
Wenn ein Kode aus den Bereichen 8-981 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls angegeben werden soll, gilt Folgendes:
Im Falle eines externen Kooperationspartners darf die Transportentfernung (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende) nicht mehr als eine halbe Stunde betragen. Die Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende ist die Zeit, die der Patient im Transportmittel verbringt.* Das Strukturmerkmal ist erfüllt, wenn die halbstündige Transportentfernung unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels (z.B. Hubschrauber) grundsätzlich erfüllbar ist.
Wenn der Transport eines Patienten erforderlich ist und das Zeitlimit nur mit dem schnellstmöglichen Transportmittel eingehalten werden kann, muss dieses auch tatsächlich verwendet werden. Wenn ein Patient transportiert wurde und die halbe Stunde nicht eingehalten werden konnte, darf der Kode nicht angegeben werden.
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Ulzeration und einer Gangrän bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit der Extremitäten (pAVK) im Sinne der Kodes I70.2- ?
Für die Version 2015 wurde die Kategorie 'I70.2- Atherosklerose der Extremitätenarterien' neu strukturiert. Eine Neubelegung bisher schon vorhandener Schlüsselnummern ließ sich dabei nicht vermeiden. Die unten aufgeführten Definitionen für Ulzeration und Gangrän gelten unverändert weiter, beziehen sich aber ab der ICD-10-GM 2015 auf die Schlüsselnummern 'I70.24 Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration' und 'I70.25 Becken-Bein-Typ, mit Gangrän'.
Auf Antrag der beteiligten Fachgesellschaften (s.u.) gelten in Abstimmung mit der AG ICD des KKG die folgenden Definitionen in der ICD-10-GM 2013 bei der Verwendung der Schlüsselnummern I70.23 und I70.24:
Gangrän (I70.24): Hierbei handelt es sich um eine Nekrose mit Autolyse und Verfärbung des Gewebes. Es werden zwei Formen der Gangrän unterschieden:
Vertreter folgender Fachgesellschaften waren beteiligt:
1. Gibt ein freiwillig versicherter Selbstständiger vor Beginn eines Krankengeldanspruchs seine Erwerbstätigkeit auf, hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, weil die Arbeitsunfähigkeit keinen Ausfall seines Arbeitseinkommens bedingt. 2. Ein mit Anspruch auf Krankengeld freiwillig versicherter Selbstständiger gibt seine Erwerbstätigkeit nicht auf, wenn er sie nur aufgrund ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsfeststellung tatsächlich nicht ausübt, auch wenn diese sich später als unrichtig erweist.
Wird geladen …
Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.k bzw. 5-829.m unter einem knöchernen Defekt zu verstehen?
Als knöcherner Defekt gilt jede angeborene und/oder krankheitsbedingt, traumatisch, postoperativ/posttraumatisch entstandene Lücke in der Kontinuität eines Knochens im Vergleich zu einem anatomisch altersentsprechend normalen Knochen, die ausgeglichen und/oder überbrückt werden muss. Das geschieht, um eine normale längen-, winkel- und achsengerechte Wiederherstellung des Knochens - und damit der Gelenkfunktion - so genau wie möglich zu gewährleisten.
Dies kann z.B. vorkommen bei:
Kein knöcherner Defekt im o.g. Sinne liegt vor bei:
Wenn z.B. bei einem knöchernen Defekt im Pfannenbereich eine Standardpfanne und ein modularer Schaft implantiert werden, ist die Voraussetzung für den OPS-Kode 5-829.k bzw. 5-829.m nicht erfüllt. Der knöcherne Defekt muss immer an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der Prothese implantiert wird. Auch bei der Implantation von patientenindividuell hergestellten (bis 2021 "patientenindividuell angefertigten") Implantaten muss ein knöcherner Defekt (siehe Absatz 1) oder eine angeborene oder erworbene Deformität vorliegen (z.B. Deformierungen bei Osteogenesis imperfecta). Das alleinige Vorhandensein einer Arthrose gilt nicht als erworbene Deformität im o.g. Sinne.
Wird ein Patient auf einer Intensivstation mit 8-98f-Merkmalen und auf einer, die nur 8-980 erfüllt, behandelt, werden 8-980 für die Aufwandspunkte des gesamten Aufenthalts und 8-98f nur für die Punkte auf der 8-98f-Station angegeben.
Beispiel:
Ein Patient wird 5 Tage auf einer Intensivstation, die die Kriterien des Kodes 8-98f erfüllt, intensivmedizinisch behandelt. Die Behandlung ergibt 800 Punkte. Danach wird der Patient auf eine Intensivstation, die nur die Kriterien des Kodes 8-980 erfüllt, verlegt und dort 7 Tage intensivmedizinisch weiterbehandelt. Diese Behandlung ergibt 600 Punkte. Wie wird kodiert?
Es müssen für diese Patienten ein Kode aus dem Bereich 8-980 für den Gesamtaufenthalt (Gesamtpunkte) auf beiden Intensivstationen und ein Kode für den Aufenthalt auf der Intensivstation (nur die Punkte auf dieser Intensivstation), die die Kriterien des neuen OPS-Kodes 8-98f erfüllt, angegeben werden. Für das Beispiel müssten die Kodes 8-980.31 (1400 Punkte) und 8-98f.20 (800 Punkte) angegeben werden.
Wenn ein Patient nur auf einer Intensivstation behandelt wird, die die Kriterien des bisherigen OPS-Kodes 8-980 erfüllt, ist nur ein Kode aus dem Bereich 8-980 anzugeben.
Wenn ein Patient nur auf einer Intensivstation behandelt wird, die die Kriterien des neuen OPS-Kodes 8-98f erfüllt, ist nur ein Kode aus dem Bereich 8-98f anzugeben.
Belegung von 'Nicht belegten Schlüsselnummern' unter U99.-! der ICD-10-GM 2013 zur weiteren Differenzierung von Blutgerinnungsstörungen in 'dauerhaft erworben' und 'temporär'
Auf Antrag der AWMF werden in Abstimmung mit der AG ICD des KKG die Schlüsselnummern U99.0! und U99.1! der ICD-10-GM 2013 wie folgt mit Inhalten belegt:
U99.0! Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung U99.1! Temporäre Blutgerinnungsstörung
Als sekundäre Schlüsselnummern ("!-Kode") dürfen diese Zusatzkodes nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2013 (s.a. unten) verwendet werden. Sie dienen der notwendigen Unterscheidung der genannten ICD-Kodes für Blutgerinnungsstörungen in "dauerhaft erworben" und "temporär", um dadurch die abrechenbaren Zusatzentgelte ZE2013-97 bzw. ZE2013-98 über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.
Für die Anwendung sind folgende Hinweise zu beachten:
Diese Zusatzkodes sind nur im Geltungsbereichs des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) zu verwenden.
Diese Zusatzkodes können in Verbindung mit den folgenden ICD-Kodes (s. Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2013) zur Unterstützung der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2013-97 und ZE2013-98 verwendet werden:
D65.0 Erworbene Afibrinogenämie D65.1 Disseminierte intravasale Gerinnung [DIG, DIC] D65.2 Erworbene Fibrinolyseblutung D68.38 Sonstige hämorrhagische Diathese durch sonstige und n. n. bez. Antikörper D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien D69.1 Qualitative Thrombozytendefekte D69.8 Sonstige näher bezeichnete hämorrhagische Diathesen
Welche Bedeutung hat ein Inklusivum (Inkl.:) für eine Klasse?
Ein Inklusivum (Einschlussbemerkung) dient der näheren Definition des Inhaltes einer Klasse oder gibt Beispiele für Prozeduren, die dieser Klasse zuzuordnen sind.
Inklusiva, die bei einer übergeordneten Klasse stehen (z.B. bei einem 4-stelligen Kode) gelten auch für alle untergeordneten Kodes (z.B. für alle 5-stelligen Kodes).
Die jeweils im Inklusivum einer Klasse angegebenen Prozeduren sollen speziell mit diesen Kodes verschlüsselt werden.
5-490 Inzision und Exzision von Gewebe der Perianalregion Inkl.: Inzision oder Exzision bei perianaler Thrombose
Die jeweils im Inklusivum einer Klasse angegebenen Prozeduren können Bestandteil der im Klassentitel genannten Maßnahme sein und sind nicht gesondert zu kodieren.
5-323 Segmentresektion der Lunge Inkl.: Viszerale Pleurektomie
Die viszerale Pleurektomie kann Bestandteil der Segmentresektion der Lunge sein und ist nicht gesondert zu kodieren.
1. Transplantiert ein Krankenhaus eine Bauchspeicheldrüse, die nur vorübergehend in ihrer Funktion gestört ist und zunächst den - noch vor dem Ende der stationären Behandlung ausgeräumten - Verdacht einer Abstoßung erweckt, rechtfertigt dies nicht, ein Versagen oder eine Abstoßung des Transplantats zu kodieren. 2. Die Krankenkasse darf ihren Versicherten über eine stationäre Behandlung befragen und die erteilten Auskünfte für die Prüfung der Abrechnung verwerten. 3.
Wird geladen …
Fordert ein Krankenhaus nach Ablauf von mehr als einem vollen Geschäftsjahr wegen Unvollständigkeit seiner plausiblen Schlussrechnung von der Krankenkasse für die Behandlung eines Versicherten eine weitere Vergütung, verstößt dies regelmäßig gegen Treu und Glauben.
Wird geladen …
Beinhaltet der OPS-Kode 5-808 Offen chirurgische Arthrodese auch eine eventuelle Korrektur der Achse und Aufarbeitung des Gelenks?
Ja, der OPS-Kode 5-808 Offen chirurgische Arthrodese beinhaltet die Versteifung des Gelenks inklusive Korrektur der Achsenstellung durch (Keil-)Resektion und/oder (Keil-)Osteotomie der Gelenkflächenanteile. Eine Anfrischung der gelenkseitigen Knochenpartner z.B. in Form von Bohrungen wird nicht gesondert kodiert.
Ja, der OPS-Kode 5-808 Arthrodese beinhaltet die Versteifung des Gelenks inklusive Korrektur der Achsenstellung durch (Keil-)Resektion und/oder (Keil-)Osteotomie der Gelenkflächenanteile. Eine Anfrischung der gelenkseitigen Knochenpartner z.B. in Form von Bohrungen wird nicht gesondert kodiert.
Wer kann die Rolle des "fallbezogenen Koordinators" zur Begleitung des Patienten für den Kode 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung übernehmen?
Ein verantwortliches Teammitglied ist für die "Gesamtbelange" des Patienten zu benennen, fungiert als Ansprechpartner für Patient und Angehörige in der Planung der weiterführenden Versorgungsangebote und koordiniert ggf. die Überleitung in weiterbetreuende Einrichtungen. Prinzipiell ist diese Funktion von jedem Teammitglied fallbezogen wahrnehmbar. Die Dokumentation erfolgt im Einzelfall z.B. durch Benennung in der Patientenakte bzw. strukturell durch Benennung eines Case-Managers.
Was ist in den OPS-Kodes 8-835.8 und 8-835.j unter den "dreidimensionalen Mappingverfahren" zu verstehen?
Unter den "dreidimensionalen Mappingverfahren" in den OPS-Kodes 8-835.8 und 8-835.j werden dreidimensionale, elektroanatomische Mappingverfahren verstanden.
Das bedeutet, dass diese Systeme sowohl eine 3D-anatomische Darstellung als auch eine 3D-Darstellung der elektrischen Aktivierung (z.B. Aktivierungsmaps, Voltage Maps, Impedence Maps, Contact Force Maps, CFAE-Maps) erlauben und diese Darstellungen aufeinander abbilden. Dies ist z.B. bei den jeweils als Inklusiva der Kodes aufgeführten Systemen der Fall.
Bei Mappingverfahren, die lediglich zur anatomischen Orientierung im Raum dienen und nicht über die oben beschriebenen Möglichkeiten der 3D-Darstellung der elektrischen Aktivierung verfügen, handelt es sich nicht um elektroanatomische Mappingverfahren und somit nicht um dreidimensionale Mappingverfahren im Sinne der OPS-Kodes 8-835.8 bzw. 8-835.j.
Unter den "dreidimensionalen Mappingverfahren" in den OPS-Kodes 8-835.8 und 8-835.d werden dreidimensionale, elektroanatomische Mappingverfahren verstanden.
Das bedeutet, dass diese Systeme sowohl eine 3D-anatomische Darstellung als auch eine 3D-Darstellung der elektrischen Aktivierung (z.B. Aktivierungsmaps, Voltage Maps, Impedence Maps, Contact Force Maps, CFAE-Maps) erlauben und diese Darstellungen aufeinander abbilden. Dies ist z.B. bei den als Inklusiva aufgeführten Systemen (CARTO-System, EnSite Array, EnSite NavX, EPLogix, Rhythmia (Letzteres ergänzt ab Version 2015)) der Fall.
Bei Mappingverfahren, die lediglich zur anatomischen Orientierung im Raum dienen und nicht über die oben beschriebenen Möglichkeiten der 3D-Darstellung der elektrischen Aktivierung verfügen, handelt es sich nicht um elektroanatomische Mappingverfahren und somit nicht um dreidimensionale Mappingverfahren im Sinne der OPS-Kodes 8-835.8 bzw. 8-835.d.
Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.d unter einem knöchernen Defekt zu verstehen?
Als knöcherner Defekt gilt jede angeborene und/oder krankheitsbedingt, traumatisch, postoperativ/posttraumatisch entstandene Lücke in der Kontinuität eines Knochens im Vergleich zu einem anatomisch altersentsprechend normalen Knochen, die ausgeglichen und/oder überbrückt werden muss. Das geschieht, um eine normale längen-, winkel- und achsengerechte Wiederherstellung des Knochens - und damit der Gelenkfunktion - so genau wie möglich zu gewährleisten.
Dies kann z.B. vorkommen bei:
Kein knöcherner Defekt im o.g. Sinne liegt vor bei:
Wenn z.B. bei einem knöchernen Defekt im Pfannenbereich eine Standardpfanne und ein modularer Schaft implantiert werden, ist die Voraussetzung für den OPS-Kode 5-829.d nicht erfüllt. Der knöcherne Defekt muss immer an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der Prothese implantiert wird.
Auch bei der Implantation von patientenindividuell angefertigten Implantaten muss ein knöcherner Defekt (siehe Absatz 1) oder eine angeborene oder erworbene Deformität vorliegen (z.B. Deformierungen bei Osteogenesis imperfecta). Das alleinige Vorhandensein einer Arthrose gilt nicht als erworbene Deformität im o.g. Sinne.
Was versteht man im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.d unter den drei oder mehr metallischen Einzelteilen an mindestens einer gelenkbildenden Komponente? (OPS Nr. 5004)
Ist zur Kodierung des OPS-Kodes 5-829.d immer ein Wechsel der kompletten Prothese erforderlich? (OPS Nr. 5005)
Was versteht man im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.d unter den drei oder mehr metallischen Einzelteilen an mindestens einer gelenkbildenden Komponente?
Eine gelenkbildende Implantatkomponente muss aus mindestens 3 metallischen Einzelbauteilen bestehen, die in ihrer Kombination die mechanische Bauteilsicherheit des modularen Teils der Prothese gewährleisten.
Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.d unter einem knöchernen Defekt zu verstehen? (OPS Nr. 5003)
Ist zur Kodierung des OPS-Kodes 5-829.d immer ein Wechsel der kompletten Prothese erforderlich?
Nein, Voraussetzung zur Kodierung bei einem Teilwechsel ist aber der Wechsel einer vollständigen gelenkbildenden Komponente einschließlich aller ihrer Einzelbauteile.
Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.d unter einem knöchernen Defekt zu verstehen? (OPS Nr. 5003)
Was versteht man im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.d unter den drei oder mehr metallischen Einzelteilen an mindestens einer gelenkbildenden Komponente? (OPS Nr. 5004)
Wann beginnt eine palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-982) oder eine spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-98e)?
Die palliativmedizinische Komplexbehandlung und die spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung beginnen, wenn das palliativmedizinischen Basisassessment nach OPS 1-774 durchgeführt oder begonnen und der individuelle palliativmedizinische Behandlungsplan erstellt worden sind.