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Basisfallwerte 2026: Tarifrate hebt alle Länder um 0,29 %, RP über dem Korridor

Auf dieser Seite
  1. Woher die 0,29 % kommen
  2. Alle Länder im Vergleich
  3. Was das für die Abrechnung heißt
  4. Rheinland-Pfalz über dem Korridor
  5. Blick auf 2027
Bild: geralt / Pixabay

Seit 1. September (11 Länder) bzw. 1. Oktober (5 Länder) gelten höhere Landesbasisfallwerte: die Tarifrate bringt rund 0,29 %. Rheinland-Pfalz liegt mit 4.694,19 € über der oberen Korridorgrenze.

Die Landesbasisfallwerte 2026 sind in allen 16 Ländern gestiegen – um rund 0,29 %, je nach Land seit dem 1. September oder seit dem 1. Oktober. Grund ist die Tarifrate. In Rheinland-Pfalz liegt der Wert damit über der oberen Korridorgrenze von 4.684,90 €.

Woher die 0,29 % kommen

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben am 1. August 2026 die Erhöhungsrate für Tarifsteigerungen vereinbart: 1,08 % für 2026, nach § 10 Abs. 5 KHEntgG der Unterschied zwischen Tarifrate (4,06 %) und Veränderungswert (2,98 %). Für die Landesbasisfallwerte zählt davon nur die «anteilige Erhöhungsrate ohne Pflege in der unmittelbaren Patientenversorgung» – 26,5 % der Erhöhungsrate, also 0,29 %. Die Pflege wird über das Pflegebudget refinanziert. Für 2025 gibt es keine Erhöhungsrate.

Die Rechnung geht auf: Nordrhein-Westfalen lag bei 4.561,87 €, mal 1,0029 sind 4.575,10 €. Der Bundesbasisfallwert (4.570,64 €) und der Korridor sind davon nicht berührt; sie wurden bereits am 27. März 2026 vereinbart.

Alle Länder im Vergleich

LandStand 28.05.2026neu (30.09.2026)gilt ab
Baden-Württemberg4.575,05 €4.588,32 €01.09.
Bayern4.562,26 €4.575,46 €01.10.
Berlin4.576,10 €4.589,37 €01.09.
Brandenburg4.563,87 €4.577,11 €01.09.
Bremen4.577,83 €4.590,68 €01.10.
Hamburg4.563,89 €4.577,13 €01.09.
Hessen4.563,60 €4.576,80 €01.09.
Mecklenburg-Vorpommern4.570,65 €4.583,90 €01.09.
Niedersachsen4.563,13 €4.576,33 €01.09.
Nordrhein-Westfalen4.561,87 €4.575,10 €01.09.
Rheinland-Pfalz4.680,62 €4.694,19 €01.09.
Saarland4.599,55 €4.612,89 €01.09.
Sachsen4.560,10 €4.573,27 €01.10.
Sachsen-Anhalt4.562,06 €4.575,26 €01.10.
Schleswig-Holstein4.561,00 €4.574,20 €01.09.
Thüringen4.561,65 €4.574,83 €01.10.

Alle Werte ohne Ausgleiche, vdek-Übersichten in den Ständen 28.05.2026 und 30.09.2026. Die Spanne reicht von 4.574,20 € (Schleswig-Holstein) bis 4.694,19 € (Rheinland-Pfalz), rund 120 €; ohne Rheinland-Pfalz sind es knapp 39 €. Der vdek weist zusätzlich Zahlbeträge aus, die je Land etwa 26 bis 70 € über dem Landesbasisfallwert liegen (Nordrhein-Westfalen: 4.601,56 €). Maßgeblich ist, was Ihre Landesvereinbarung und die Genehmigung für die Abrechnung festlegen. Alle Länder, auch frühere Jahre, stehen unter Basisfallwerte, etwa Nordrhein-Westfalen.

Was das für die Abrechnung heißt

Die Stichtage 1. September und 1. Oktober passen zu § 15 Abs. 1 KHEntgG: Wird der Landesbasisfallwert erst nach dem Jahresbeginn genehmigt, gilt er ab dem ersten Tag des Monats nach der Genehmigung, bis dahin der bisherige. Wir lesen das so, dass für Fallpauschalen das Aufnahmedatum zählt – bei Liegern über den Stichtag lohnt der Blick in die Landesvereinbarung. Wer für spätere Aufnahmen noch mit dem Wert vom Jahresbeginn abrechnet, liegt zu niedrig.

Der Pflegeanteil läuft getrennt über den Pflegeentgeltwert; die Vereinbarung vom 1. August regelt dazu eine unterjährige Erhöhung, die wir gesondert darstellen.

Rheinland-Pfalz über dem Korridor

Mit 4.694,19 € liegt Rheinland-Pfalz 9,29 € über der oberen Grenze. Im Mai-Stand (4.680,62 €) lag es noch darunter. Nach § 10 Abs. 11 KHEntgG vereinbaren die Landesparteien bei einem Wert außerhalb des Korridors einen Betrag zum Ausgleich der Differenz zur Korridorgrenze; die Krankenhäuser rechnen ihn zusätzlich zum Basisfallwert ab (mit Vorzeichen), und die Ausgangsgrundlage für das Folgejahr wird um die Differenz verändert. Wir lesen das so, dass in Rheinland-Pfalz ein Abstand von 9,29 € zur Korridorgrenze zur Debatte steht; die Landesvereinbarung entscheidet.

Blick auf 2027

Die Erhöhung bleibt: § 10 Abs. 5 Satz 1 KHEntgG macht sie zur Basiserhöhung auch für die Folgejahre. Die Landesbasisfallwerte für 2027 sind nach § 10 Abs. 10 bis zum 30. November 2026 zu vereinbaren.

Quellen: Vereinbarung Erhöhungsrate 2025/2026 vom 01.08.2026 · vdek, Landesbasisfallwerte 2026 inkl. Tarifrate, Stand 30.09.2026 · § 10 KHEntgG

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