DRGSystemDeutschland

T95.-Folgen von Verbrennungen, Verätzungen oder Erfrierungen

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes7

T95.0Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Kopfes oder des HalsesChronischeMorbi-RSA25
T95.1Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des RumpfesChronischeMorbi-RSA25
T95.2Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung der oberen ExtremitätChronischeMorbi-RSA25SEG4-KDE:378
T95.3Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung der unteren ExtremitätChronischeMorbi-RSA25
T95.4Folgen einer Verbrennung oder Verätzung, die nur nach der Größe der betroffenen Körperoberfläche klassifizierbar istChronischeMorbi-RSA25
T95.8Folgen einer sonstigen näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder ErfrierungChronischeMorbi-RSA25
T95.9Folgen einer nicht näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder ErfrierungChronischeMorbi-RSA25

Änderungen

2010Bestand
Folgen von Verbrennungen, Verätzungen oder Erfrierungen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte