DRGSystemDeutschland

T95.8Folgen einer sonstigen näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA25
Sonstige VerletzungenZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Folgen einer Verletzung, die unter T26-T29, T35.0-T35.1 und T35.6 klassifizierbar ist

Alphabetisches Verzeichnis6

Folgen einer Erfrierung des Auges
PrimärschlüsselPrimär†:T95.8
Folgen einer Erfrierung multipler Körperregionen
PrimärschlüsselPrimär†:T95.8
Folgen einer Verätzung des Auges
PrimärschlüsselPrimär†:T95.8
Folgen einer Verätzung multipler Körperregionen
PrimärschlüsselPrimär†:T95.8
Folgen einer Verbrennung des Auges
PrimärschlüsselPrimär†:T95.8
Folgen einer Verbrennung multipler Körperregionen
PrimärschlüsselPrimär†:T95.8

Änderungen

2010Bestand
Folgen einer sonstigen näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte