DRGSystemDeutschland

T95.0Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Kopfes oder des Halses

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA25
Andere schwere Verletzungen und VerletzungsfolgenZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Folgen einer Verletzung, die unter T20.-, T33.0-T33.1, T34.0-T34.1 und T35.2 klassifizierbar ist

Alphabetisches Verzeichnis9

Folgen einer Erfrierung des Gesichtes
PrimärschlüsselPrimär†:T95.0
Folgen einer Erfrierung des Halses
PrimärschlüsselPrimär†:T95.0
Folgen einer Erfrierung des Kopfes
PrimärschlüsselPrimär†:T95.0
Folgen einer Verätzung des Gesichtes
PrimärschlüsselPrimär†:T95.0
Folgen einer Verätzung des Halses
PrimärschlüsselPrimär†:T95.0
Folgen einer Verätzung des Kopfes
PrimärschlüsselPrimär†:T95.0
Folgen einer Verbrennung des Gesichtes
PrimärschlüsselPrimär†:T95.0
Folgen einer Verbrennung des Halses
PrimärschlüsselPrimär†:T95.0
Folgen einer Verbrennung des Kopfes
PrimärschlüsselPrimär†:T95.0

Änderungen

2010Bestand
Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Kopfes oder des Halses

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte