DRGSystemDeutschland

T95.2Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung der oberen Extremität

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA’25
Andere schwere Verletzungen und Verletzungsfolgen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
SEG4-KDE:378
  • Nr. 378 Verbrennung, Folgebehandlung
Inklusive:

Folgen einer Verletzung, die unter T22-T23, T33.4-T33.5, T34.4-T34.5 und T35.4 klassifizierbar ist

Alphabetisches Verzeichnis3

Folgen einer Erfrierung der oberen Extremität
PrimärschlüsselPrimär†:T95.2
Folgen einer Verätzung der oberen Extremität
PrimärschlüsselPrimär†:T95.2
Folgen einer Verbrennung der oberen Extremität
PrimärschlüsselPrimär†:T95.2

Änderungen

2010Bestand
Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung der oberen Extremität

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte