DRGSystemDeutschland

T95.9Folgen einer nicht näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA’25
Sonstige Verletzungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Folgen einer Verletzung, die unter T30.-, T33.9, T34.9 und T35.7 klassifizierbar ist

Alphabetisches Verzeichnis4

Erfrierungsfolgen
PrimärschlüsselPrimär†:T95.9
Folgen einer Verätzung
PrimärschlüsselPrimär†:T95.9
Folgen einer Verbrennung
PrimärschlüsselPrimär†:T95.9
Verbrennungsschock
PrimärschlüsselPrimär†:T95.9

Änderungen

2010Bestand
Folgen einer nicht näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte