DRGSystemDeutschland

T95.3Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung der unteren Extremität

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA25
Andere schwere Verletzungen und VerletzungsfolgenZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Folgen einer Verletzung, die unter T24-T25, T33.6-T33.8, T34.6-T34.8 und T35.5 klassifizierbar ist

Alphabetisches Verzeichnis3

Folgen einer Erfrierung der unteren Extremität
PrimärschlüsselPrimär†:T95.3
Folgen einer Verätzung der unteren Extremität
PrimärschlüsselPrimär†:T95.3
Folgen einer Verbrennung der unteren Extremität
PrimärschlüsselPrimär†:T95.3

Änderungen

2010Bestand
Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung der unteren Extremität

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte