DRGSystemDeutschland

Nr. 378Verbrennung, Folgebehandlung

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • L90.5 Narben und Fibrosen der Haut
  • T22.32 Verbrennung 3. Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand: (Ober-) Arm und Schulterregion
  • T95.2 Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung der oberen Extremität
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2010-12-16). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


1. Was ist die Hauptdiagnose bei Aufnahme zur geplanten Folgebehandlung nach Verbrennungen wie z. B. zur Transplantation oder zum Debridement?


2. Was ist die Hauptdiagnose bei Aufnahme zur Behandlung von Spätfolgen/Folgezuständen nach Verbrennungen wie z. B. Narbenkontrakturen?


Kodierempfehlung:


Ad 1. Hauptdiagnose ist gemäß DKR D005 die Verbrennung als die ursprüngliche Erkrankung, z. B. T22.32 Verbrennung 3. Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand, (Ober-) Arm und Schulterregion


Ad 2. Hauptdiagnose ist gemäß DKR D002 und DKR D005 der aktuelle Krankheitszustand, z. B. L90.5 Narben und Fibrosen der Haut für Narbenkontrakturen, gefolgt von T95.2 Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung der oberen Extremität. Aufnahmegrund ist nicht die nachfolgende Behandlung der aktuellen Verbrennung oder ein geplanter Folgeeingriff, sondern die Behandlung einer Komplikation bzw. Spätfolge der Verbrennung.


Anmerkung:

Erfolgt die Aufnahme zur Nachbehandlung der Narben aus rein kosmetischen Gründen, ist DKR 1205 zu beachten.