DRGSystemDeutschland

Abschnitt L VI · Nr. 2320 bis 2358

Frakturbehandlung

Regelrahmen 1,0–3,5, Schwelle 2,3

Bestimmungen der übergeordneten Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Nr.LeistungSchwelle
2322
101,48 €
2324
20,38 €
2327
63,41 €
2328
45,71 €
2329
63,41 €
2330
101,48 €
2334
375,37 €
2346
37,27 €

Fundstellen zu diesem Abschnitt4

Konsultationsausschuss08.10.1999

Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen

Sammlung von rund 30 Auslegungsbeschlüssen zur Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen (Stand 1999): u. a. Eröffnungsleistung Nr. 2990 ist ab der zweiten Leistung nach Nrn. 3065 bis 3091 abzuziehen; Nr. 3055 nur intraoperativ; postoperative Kontrolle von Herzunterstützungssystemen analog Nr. 792; Freilegung der A. mammaria analog Nr. 2807; Nr. 2808 für eine Vene nur einmal; viele Teilmaßnahmen (Drainagen, Sternumverdrahtung, Anulusentkalkung, routinemäßiges Lösen von Verwachsungen) sind nicht gesondert berechenbar. Erhöhte Steigerungsfaktoren sind nur bei Kernleistungen schlüssig.

Nr. 3055, 792, 435, 2990, 3050, 3054, 3065, 3066, 3067, 3079, 3088, 3089 …ChirurgieQuelle ↗
BÄK-Empfehlung08.11.2002

Kniegelenksendoprothetik

Neben der Knie-TEP (Nr. 2153) sieht die BÄK als selbstständige Leistungen: Weichteilbalancing einmal analog Nr. 2103 (nicht für ein Patella-Release), Spongiosaplastik nach Nr. 2254 (mit Begründung bis dreimal je Behandlungsfall) oder Gelenkflächenaufbau mit Knochenkeil einmal nach Nr. 2255, Patellarückflächenersatz analog Nr. 2344 sowie, wenn kein Rückflächenersatz erfolgt, eine Denervation in derselben Sitzung nach Nr. 2580.

Nr. 2153, 2103, 2254, 2255, 2344, 2580L - Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2287: Anlage eines Osseofixsystems bei Wirbelkörperfraktur

Der PKV-Verband sieht keine Lücke: Das Osseofix-System bei Wirbelkörperfraktur ist nur ein Ausschnitt der stabilisierenden Maßnahmen, die Nr. 2332 bereits abschließend vergütet (A 2287, Basis Nr. 2287).

Nr. 2287, 2332Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2332: Zementaugmentation von Schrauben-/Bohrlöchern bei Wirbelkörperfraktur

Die Zementaugmentation von Schrauben- bzw. Bohrlöchern bei Wirbelkörperfrakturen ist laut PKV-Verband in den stabilisierenden Maßnahmen der Nr. 2332 bereits enthalten; eine Analogberechnung (A 2332) scheidet mangels Lücke aus.

Nr. 2332Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗