DRGSystemDeutschland

Nr. 2332

Operative Aufrichtung eines gebrochenen Wirbelkörpers und/oder operative Einrenkung einer Luxation eines Wirbelgelenkes mit stabilisierenden Maßnahmen

L Chirurgie, Orthopädie › L VI Frakturbehandlung

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
2500
1,0-fach
145,72 €
2,3-fach (Schwelle)
335,15 €
3,5-fach (Höchstsatz)
510,01 €
Behandlung
2500 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 335,15 €
335,15 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
335,15 €
× 2,3
510,01 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
335,15 €
× 2,3
335,15 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–247,72 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–262,29 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–174,86 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–262,29 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–145,72 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Sicht der PKV2

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2287: Anlage eines Osseofixsystems bei Wirbelkörperfraktur

Der PKV-Verband sieht keine Lücke: Das Osseofix-System bei Wirbelkörperfraktur ist nur ein Ausschnitt der stabilisierenden Maßnahmen, die Nr. 2332 bereits abschließend vergütet (A 2287, Basis Nr. 2287).

Nr. 2287Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2332: Zementaugmentation von Schrauben-/Bohrlöchern bei Wirbelkörperfraktur

Die Zementaugmentation von Schrauben- bzw. Bohrlöchern bei Wirbelkörperfrakturen ist laut PKV-Verband in den stabilisierenden Maßnahmen der Nr. 2332 bereits enthalten; eine Analogberechnung (A 2332) scheidet mangels Lücke aus.

Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 2332 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 285,-- DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.