DRGSystemDeutschland

Nr. 750

Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung

F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
120
1,0-fach
6,99 €
2,3-fach (Schwelle)
16,09 €
3,5-fach (Höchstsatz)
24,48 €
Behandlung
120 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 16,09 €
16,09 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
16,09 €
× 2,3
24,48 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
16,09 €
× 2,3
16,09 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–11,89 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–12,59 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–8,39 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–12,59 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–6,99 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss6

BÄK-Ratgeber23.11.2012

Abrechnung der Dermatoskopie mit dem Smartphone

Aufnahme und Beurteilung von Muttermalen mit Smartphone und Spezialaufsatz werden nach Nr. 750 berechnet. Die analoge Nr. 612 ist der videogestützten Untersuchung mit starker Vergrößerung und Bildauswertung vorbehalten, die mit dem Smartphone-System nicht erreicht wird.

Nr. 612Abschnitt F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieQuelle ↗
BÄK-Empfehlung11.05.2012

Abrechnung des Hautkrebsscreenings in Kombination mit einer Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten in einer Sitzung

Wird das Hautkrebsscreening mit einer Gesundheitsuntersuchung kombiniert, läuft die Beratung über Nr. 29; der Mehraufwand kann über den Steigerungsfaktor berücksichtigt werden. Zusätzlich sind Nr. 750 (Auflichtmikroskopie) oder, bei videogestützter Untersuchung mit Dokumentation, Nr. 612 analog ansetzbar.

Nr. 29, 612B - Grundleistungen und allgemeine LeistungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber05.09.2003

Besondere Umstände, besondere Ausführung

Ein methodisch bedingter Mehraufwand, der zur Leistung gehört (z. B. spezielle Sonde, Lagerung), ist kein besonderer Umstand nach § 5 Abs. 2 und rechtfertigt keinen höheren Faktor. Die BÄK sieht für neuartige, aufwendigere Verfahren wie die videogestützte Muttermalkontrolle stattdessen eine Analogbewertung (Empfehlung: analog Nr. 612 statt Nr. 750).

Nr. 612§ 5 Bemessung der GebührenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber14.12.2001

Digitale Diagnostik: Neue Leistungen auf dem Weg zur Analogbewertung

Die BÄK empfiehlt die videogestützte Untersuchung von Muttermalen mit hochauflösenden digitalen Systemen analog Nr. 612 (nicht für die einfache Auflichtmikroskopie nach Nr. 750); auch bei Untersuchung der ganzen Körperoberfläche ist sie nur einmal ansetzbar, viele Naevi werden über den Faktor berücksichtigt. Für die Videoendoskopie mit CCD-Chip empfiehlt sie einen Zuschlag analog Nr. 5298.

Nr. 612, 5298§ 6 Gebühren für andere LeistungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber01.11.2013

Früherkennungsuntersuchungen und Hautkrebs-Screening

Die Gesundheitsuntersuchung Nr. 29 kann in derselben Sitzung neben der Krebsfrüherkennung Nr. 27 oder 28 berechnet werden, da die Inhalte verschieden sind. Das Hautkrebs-Screening (sonst Nr. 1 oder 3 plus Nr. 7) ist in Nr. 27 bis 29 bereits enthalten; der Mehraufwand lässt sich nur über einen höheren Steigerungssatz berücksichtigen, zusätzlich sind Auflichtmikroskopie (Nr. 750) und videogestützte Dokumentation (Nr. 612 analog) ansetzbar. Zeitliche Abrechnungsgrenzen bestehen in der GOÄ nicht, Kostenträger orientieren sich aber an den G-BA-Intervallen.

Nr. 27, 28, 29, 1, 3, 7, 612Abschnitt B: Grundleistungen und allgemeine LeistungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber02.10.2009

Liquidation des Hautkrebs-Screenings

Das isolierte Hautkrebs-Screening wird mit Nr. 1 (oder bei mindestens 10 Minuten Nr. 3) plus Nr. 7 berechnet; Nr. 27 und 28 enthalten es nur als Teil einer umfassenderen Krebsfrüherkennung. Eine Dermatoskopie ist Nr. 750, die videogestützte Muttermaldokumentation analog Nr. 612, beide nicht nebeneinander (§ 4 Abs. 2a).

Nr. 1, 7, 3, 27, 28, 612Abschnitt F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieQuelle ↗

Sicht der PKV4

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0612: Videosystem-gestützte Untersuchung und Dokumentation von Muttermalen

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist der BÄK-Empfehlung zuzustimmen, die Leistung analog zu Nr. 612 (A 0612) zu berechnen, und zwar nur einmal je Sitzung. Neben der Dermatoskopie nach Nr. 750 ist sie nicht berechnungsfähig.

Nr. 612Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0612: Videodokumentation von Muttermalen

Dokumentieren ist nach Auffassung des PKV-Verbands nur dann eigens abrechenbar, wenn eine Leistungslegende das ausdrücklich vorsieht; sonst gehört es, gleich in welcher Form, zur Untersuchung. Die Videodokumentation von Muttermalen ist daher mit Nr. 750 bezahlt und nicht zusätzlich analog nach Nr. 612 (A 0612) ansetzbar.

Nr. 612Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0750: Untersuchung mit Woodlicht

Der Einsatz einer Woodlampe ist nach Auffassung des PKV-Verbands nur eine Ausführungsform der Dermatoskopie (Nr. 750) oder der Untersuchung nach Nr. 7 und löst keine eigene Gebühr aus, auch nicht analog nach Nr. 750 (A 0750).

Nr. 7Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0750: Mikroskopische Inspektion von Mund und Nasenhöhle

Nach Auffassung des PKV-Verbands erscheint ein Mikroskopeinsatz hier technisch kaum möglich; eine Lupe wäre nicht gesondert berechenbar, die Leistung geht in der allgemeinen Untersuchung (Nr. 5 ff.) auf (A 0750, Basis Nr. 750).

Nr. 5Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 750 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 13,68 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.