Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
L Chirurgie, Orthopädie › L VII Chirurgie der Körperoberfläche
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 17,83 € × 2,3 | 27,13 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 17,83 € × 2,3 | 17,83 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 13,18 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 13,95 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 9,30 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 13,95 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 7,75 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.
Eine Probeexzision bei einer auf die Haut beschränkten Erkrankung ist nach Nr. 2401 (133 Punkte) zu berechnen, auch wenn anhängendes Unterhautgewebe mitentnommen wird. Nr. 2402 (370 Punkte) bleibt Biopsien aus tiefliegendem Gewebe mit entsprechend aufwendigem Zugang und Verschluss vorbehalten; die vollständige Exzision einer kleinen Hautgeschwulst fällt unter Nr. 2403.
Ambulante Operationen erhalten nur dann einen Zuschlag (Nr. 442 bis 445), wenn sie im abschließenden Katalog C VIII stehen. Die Höhe richtet sich nach der Punktzahl der Operation: 250 bis 499 Nr. 442, 500 bis 799 Nr. 443, 800 bis 1199 Nr. 444, ab 1200 Nr. 445. Unter 250 Punkten (zum Beispiel Nr. 2403 mit 133) gibt es keinen Zuschlag, auch nicht analog oder durch erhöhten Faktor wegen 'ambulanter Operation'. Bei mehreren Operationen einer Sitzung gilt nur die höchstbewertete, die Zuschläge sind nicht nebeneinander und nur mit dem einfachen Satz berechenbar.
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 2403 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 15,16 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.