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Regeln außerhalb des Katalogs

Was für die Kodierung gilt, steht nicht nur in ICD und OPS: Schlichtungsentscheidungen, Kodierrichtlinien, Kodierfragen des BfArM, Empfehlungen der Medizinischen Dienste und Urteile. Hier stehen sie zusammen, das jüngste zuerst — jede Zeile mit Datum, Geltung und Link zur Quelle.

194 Ereignisse

BfArM-FAQLungenfunktionsdiagnostik01.01.2001

Wie soll die Lungenfunktionsdiagnostik kodiert werden?

seit OPS 2.1

Die Lungenfunktionsdiagnostik kann über die pneumologischen Funktionsuntersuchungen im Kapitel 1 (Kode 1-71) abgebildet werden.

OPS-301 2.0

Die Lungenfunktionsdiagnostik kann mit dem OPS-301 nicht kodiert werden.

BfArM-FAQTransösophageale Echokardiographie01.01.2001

Wie soll die transösophageale Echokardiographie kodiert werden?

seit OPS 2.1

Die transösophageale Echokardiographie kann mit dem Kode 3-052 abgebildet werden.

OPS-301 Version 2.0

Die transösophageale Echokardiographie kann zurzeit nicht kodiert werden.

BfArM-FAQMammographie, Mamma-Markierung01.01.2001
seit Jahrgang 2009

Gibt es eine Ziffer für die Mammographie und für die Mamma-Markierungen?

seit OPS 2009

Die Mammographie wurde in die amtliche Fassung übernommen und kann mit einem Kode aus dem Bereich 3-100 verschlüsselt werden.

OPS Version 2004 - OPS Version 2008

Die Mammographie kann in der erweiterten Fassung des OPS mit einem Kode aus dem Bereich 3-100 verschlüsselt werden.

OPS-301 Version 2.0 - OPS-301 Version 2.1

Die Mammographie kann und soll als konventionelle Röntgenuntersuchung mit dem OPS nicht verschlüsselt werden.

BfArM-FAQStress-Echokardiographie01.01.2001
seit Jahrgang 2010

Wie soll die Stress-Echokardiographie kodiert werden?

seit OPS 2010

Die Stress-Echokardiographie kann mit dem Kode 3-031 abgebildet werden.

OPS Version 2009

Die Stress-Echokardiographie kann nicht mehr kodiert werden.

OPS-301 Version 2.1 - OPS Version 2008

Die Stress-Echokardiographie kann in der erweiterten Fassung des OPS mit den Kodes 3-023.1 – 3-023.3 und 3-043.1 – 3-043.3 verschlüsselt werden.

OPS-301 Version 2.0

Die Stress-Echokardiographie kann zurzeit nicht kodiert werden.

BfArM-FAQPolypektomien vs. 'Biopsien durch Inzision'01.01.2001

Sind Polypektomien 'Biopsien durch Inzision'?

seit OPS 2.0

Polypektomien sind Abtragungen eines Polypen meist im Magen-Darm-Bereich und werden im Kapitel 5 entsprechend der Entnahmestelle des Organs als "lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe..." klassifiziert.

BfArM-FAQMonitoring-Kodes01.01.2001

Sind die Monitoring-Kodes auch zur Verschlüsselung der postoperativen Überwachung von Patienten zu verwenden?

seit OPS 2.0

Alle Monitoring-Kodes sind nicht für die postoperative Überwachung, sondern nur für intensivmedizinische Patienten zu verwenden.

BfArM-FAQIntubation01.01.2001

Wie oft muss der Kode für die Intubation angegeben werden?

seit OPS 2.0

Der Kode für die Intubation muss einmal angegeben werden.

BfArM-FAQAnästhesie01.01.2001

Wie kann man eine Anästhesie kodieren?

seit OPS 2.0

Zu jeder Operation gehört eine Anästhesie. Diese wird nicht extra verschlüsselt. Die in Kapitel 8 aufgeführten Kodes sind nur anzuwenden, wenn ausnahmsweise bei einer Maßnahme, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt wird, eine Anästhesie erforderlich ist.

BfArM-FAQTherapeutische Injektion, Heparin-Injektion01.01.2001

Wie ist der Kode 8-020 'Therapeutische Injektion' zu verstehen? Zählt dazu jede Heparin-Injektion?

seit OPS 2.0

Mit dem Kode 8-020 sind nur therapeutische Injektionen in die genannten Lokalisationen zu verschlüsseln. Alle anderen Injektionen werden nicht kodiert.

Spezielle therapeutische Injektionen wie die systemische Thrombolyse (seit 2004), die chemische Synoviorthese (seit 2005) und die Thrombininjektion durch Anwendung eines Katheters in einer Arterie (seit 2009) sind in die amtliche Fassung aufgenommen worden. (Die Antidottherapie war von 2004 - 2007 in der erweiterten Fassung enthalten.)

BfArM-FAQIntraoperative Maßnahmen01.01.2001

Sind intraoperative Maßnahmen wie Monitoring, ZVK, Legen einer Magensonde, Darmspülung etc. zusätzlich zum OP-Kode zu kodieren?

seit OPS 2.0

Nein, zusätzlich zum OP-Kode sind diese Maßnahmen nicht zu verschlüsseln.

BfArM-FAQEigenblutspende, Autotransfusion01.01.2001

Wie können die Eigenblutspende und die Autotransfusion kodiert werden?

seit OPS 2.1

Die Gewinnung und Transfusion von Eigenblut wird mit dem OPS-Kode 8-803 verschlüsselt. Ein Kode aus diesem Bereich ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.

OPS-301 Version 2.0

Diese Maßnahmen können mit dem OPS-301 nicht verschlüsselt werden.

BfArM-FAQSystematische Lysetherapie01.01.2001
seit Jahrgang 2004

Wie kann die systemische Lysetherapie (z.B. bei Herzinfarkt) kodiert werden?

seit OPS 2025

Die systemische Thrombolyse wird mit dem Kode 8-020.8 kodiert. Das verwendete Fibrinolytikum mit einem eigenen Kode in Kapitel 6 ist gesondert zu kodieren.

seit OPS 2004

Die systemische Thrombolyse wird mit dem Kode 8-020.8 kodiert.

OPS-301 Version 2.0 - OPS-301 Version 2.1

Die systemische Lysetherapie kann und soll mit dem OPS-301 nicht kodiert werden.

BfArM-FAQSedierung bei Punktion, Gastroskopien, Koloskopien01.01.2001
seit Jahrgang 2008

Wie wird die Sedierung bei Punktionen, Gastroskopien, Koloskopien etc. kodiert?

seit OPS 2008

Die (Analgo-)Sedierung kann mit dem Kode 8-903 kodiert werden. Dieser Kode ist nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben.

Im Kode 8-90 'Anästhesie' wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Zusatzkode handelt. Er ist nur zu verwenden, wenn das Anästhesieverfahren bei Behandlungen angewendet wurde, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt werden (z. B. bei Kindern). Eine Analgosedierung beim Erwachsenen ist nicht zu kodieren.

OPS-301 2.0 - OPS 2007

Die Sedierung kann nicht kodiert werden.

BfArM-FAQPflegerische Maßnahmen01.01.2001
seit Jahrgang 2008

Wie sollen pflegerische Maßnahmen, z.B. Lagerungsmaßnahmen, verschlüsselt werden?

Antwort anzeigen

seit OPS 2008

Die Lagerungsbehandlung ist mit den Kodes unter 8-390 und nur bei einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand zu kodieren. Diese Kodes sind für die Angabe spezieller Lagerungen (z.B. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen) oder für Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln (z. B. Rotations- oder Sandwichbett) zu verwenden. Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben. Die Lagerung auf einer Antidekubitusmatratze ist davon ausgeschlossen.

OPS 2006 - OPS 2007

Die Lagerungsbehandlung ist mit den Kodes unter 8-390 und nur bei einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand zu kodieren. Diese Kodes sind für die Angabe spezieller Lagerungen (z.B. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen) oder für Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln (z. B. Rotations- oder Sandwichbett) zu verwenden. Ein Kode aus diesem Bereich ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.

OPS-301 2.0 - OPS 2005

Es gibt nur einen Kode für die Lagerungsbehandlung: 8-390. Der Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.

BfArM-FAQEndständige Dreisteller01.01.2000

Wie sollen nicht weiter unterteilte dreistellige Schlüsselnummern angegeben werden?

seit ICD-10-SGB-V 1.3

Nicht weiter unterteilte Dreisteller (endständige Dreisteller) können im Prinzip unverändert zum Kodieren verwendet werden.

Für die ICD-10-WHO wird für nicht unterteilte Dreisteller im Regelwerk zur ICD-10-WHO empfohlen, den Dreisteller um eine vierte, mit einem "X" gefüllte Stelle zu ergänzen, falls EDV-Systeme wegen fester Feldlängen eine vierte Stelle erfordern. A90 wird dann zu A90.X.

Für die ICD-10-SGB-V und die ICD-10-GM gilt diese Regel nicht.

BfArM-FAQDoppelkodierung, Mehrfachkodierung01.01.2000

Warum gibt es für manche Diagnosen mehr als eine Schlüsselnummer, z.B. beim Kreuz-Stern-System?

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seit ICD-10-SGB-V 1.3

Bei der Kodierung nach der ICD-10 ist - wie schon bei der ICD-9 - bei bestimmten diagnostischen Feststellungen eine besondere Art der Doppelkodierung möglich, bei der ein Kode für die Ätiologie, der zweite für die Manifestation einer Krankheit steht. Diese Ätiologie- und Manifestationsverschlüsselung erfolgt entsprechend dem sog. Kreuz-Stern-System, das sowohl in der WHO- als auch in der GM-Fassung der ICD-10 gilt. Zu beachten ist, dass bei der Anwendung des Kreuz-Stern-Systems in der ICD-10-GM im ambulanten und stationären Bereich bereichsspezifische Kodierrichtlinien vorrangig gelten.

Bei einer Rötelnenzephalitis z.B. manifestiert sich die allgemeine Infektionskrankheit Röteln am speziellen Organ Gehirn: Ätiologie Röteln (B06.0+ Röteln mit neurologischen Komplikationen) und Manifestation Gehirn (G05.1* Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis bei anderenorts klassifizierten Viruskrankheiten). Die Verschlüsselung lautet: B06.0+ G05.1*

Wenn nur eine Schlüsselnummer angegeben werden soll, hat die Ätiologie-Schlüsselnummer Vorrang. Dies ist z.B. bei der sog. unikausalen Todesursachenverschlüsselung mit der ICD-10-WHO der Fall. Die Rötelnenzephalitis wird dann mit B06.0 verschlüsselt; das Kreuz braucht dann nicht angegeben zu werden.

Während in der ICD-9 als Kreuz-Schlüsselnummern nur Schlüsselnummern verwendet werden konnten, die explizit in der Systematik ein Kreuz trugen, kann in der ICD-10 jede primäre Schlüsselnummer (also jede Schlüsselnummer ohne Stern und (in der GM-Ausgabe) ohne Ausrufezeichen) zur Kreuz-Schlüsselnummer werden, wenn eine Kombination mit einer Sternschlüsselnummer medizinisch sinnvoll ist. Die Diagnose "Glaukom bei Aniridie" z.B. wird laut Alphabetischem Verzeichnis mit Q13.1+ H42.8* verschlüsselt; Q13.1 ist jedoch im Systematischen Verzeichnis nicht als Kreuz-Schlüsselnummer gekennzeichnet.

An beliebige primäre Schlüsselnummern einen Stern oder ein Ausrufezeichen (nur in der SGB-V- bzw. GM-Fassung) anzuhängen, ist dagegen nicht erlaubt.

Neben der Doppelkodierung nach dem Kreuz-Stern-System gibt es - meist beschränkt auf die ICD-10-GM - weitere Arten der Doppel- oder Mehrfachkodierung: obligatorische, durch einen Hinweis vorgeschriebene Kombination eines Primärkodes mit einem Ausrufezeichenkode, Kombination aus Primärkode und optionalen Ausrufezeichenkodes, Kombination aus zwei Primärkodes, Kombination aus einem Primärkode und mehreren Sekundärkodes und andere. Derartige Konstellationen ergeben sich in der Regel aus den Hinweisen ("Soll … angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen") zu einzelnen Kodes oder aus den bereichsspezifischen Kodierrichtlinien.

BfArM-FAQ'Verdacht auf' und 'Ausschluss von'01.01.2000

Wie verschlüssele ich 'Verdacht auf ...' oder 'Ausschluss von ...'?

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seit ICD-10-SGB-V 2.0

Die ICD-10-SGBV (Ausgabe für die Zwecke des SGB V) und die ICD-10-GM (German Modification) sehen für "Verdacht auf" das Zusatzkennzeichen "V" vor, für "Ausschluss von" das Zusatzkennzeichen "A"; sie werden jeweils an die Schlüsselnummer der Erkrankung angehängt, z.B. I21.9V oder I21.9A.

Diese beiden Zusatzkennzeichen können nur in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung benutzt werden (Kodierung nach § 295 SGB V). Seit Version 2.0 sind Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit im stationären Bereich nicht zulässig. Die Kodierung von Verdachtsdiagnosen in der stationären Versorgung ist in den Deutschen Kodierrichtlinien beschrieben.

Bitte beachten Sie: Die ICD-10-SGB-V Version 1.3 wird 2000 im ambulanten und stationären Bereich, 2002 und 2003 nur im ambulanten Bereich angewendet. 2002 und 2003 gilt für den stationären Bereich die ICD-10-SGB-V Version 2.0.

Versionsverlauf ICD-10-GM

ICD-10-SGB-V Version 1.3

Die ICD-10-SGBV (Ausgabe für die Zwecke des SGB V) sieht für "Verdacht auf" das Zusatzkennzeichen "V" vor, für "Ausschluss von" das Zusatzkennzeichen "A"; sie werden jeweils an die Schlüsselnummer der Erkrankung angehängt, z.B. I21.9V oder I21.9A.

Diese Zusatzkennzeichen sind für den stationären und den ambulanten Bereich zulässig.

Bitte beachten Sie: Die ICD-10-SGB-V Version 1.3 wird 2000 im ambulanten und stationären Bereich, 2002 und 2003 nur im ambulanten Bereich angewendet. 2002 und 2003 gilt für den stationären Bereich die ICD-10-SGB-V Version 2.0.

Wenn ein Patient für eine Operation/Prozedur stationär aufgenommen wurde, die aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt und der Patient entlassen wurde, ist wie folgt zu kodieren:

Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.

Die Resteklasse „Sonstige ...” ist dann bei der Kodierung zu verwenden, wenn eine genau bezeichnete Krankheit vorliegt, für die es aber in der ICD-10 keine eigene Klasse gibt.

Eine einzelne Schlüsselnummer, die zur Klassifikation von zwei Diagnosen oder einer Diagnose mit einer Manifestation oder einer mit ihr zusammenhängenden Komplikation verwendet wird, wird als Kombinations-Schlüsselnummer bezeichnet.

Manifestiert sich eine Krankheit an zwei oder mehreren Lokalisationen, so gelten für die Diagnosenkodierung folgende Regeln:

Das Alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM unterstützt die Verschlüsselung nach dem Systematischen Verzeichnis inkl. des Kreuz-Stern-Systems und der Zusatz­schlüssel­nummern. Die im Alphabetischen Verzeichnis verwendeten formalen Vereinbarungen sind dort beschrieben.

Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren. Dieses schließt diagnostische, thera­peutische und pflegerische Prozeduren ein.

Die Art des Eingriffes (laparoskopisch, arthroskopisch oder endoskopisch) ist im OPS in der Regel bei den Prozeduren durch eine Differenzierung auf der 5. oder 6. Stelle ausgewiesen.

Endoskopien multipler Gebiete sind nach dem am weitesten eingesehenen bzw. tiefsten Gebiet zu kodieren.

Eine klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie ist nur dann als eigene Prozedur zu kodieren, wenn die Untersuchung in Allgemeinanästhesie als selbständige Maßnahme durchgeführt wird.

Die Kodierung der Anästhesie mit einem Kode aus 8-90 sollte sich auf Ausnahme­situationen beschränken. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Schockpatienten, Kleinkinder oder nicht kooperative Patienten eine Anästhesie erhalten, damit eine diagnostische oder therapeutische Prozedur …

Prozeduren im Rahmen einer Verbringung werden durch das verbringende Krankenhaus kodiert.

Ein Lebendgeborenes ist eine aus der Empfängnis stammende Frucht, die unabhängig vom Schwangerschaftsalter vollständig aus dem Mutterleib ausgestoßen oder extrahiert ist, nach Verlassen des Mutterleibes atmet oder irgendein anderes Lebenszeichen erkennen lässt, wie Herzschlag, Pu …

Für jede Entbindung ist von dem Krankenhaus, in dem die Geburt stattgefunden hat, der passende Kode aus

O09.–! Schwangerschaftsdauer

Ein primärer Kaiserschnitt ist definiert als ein Kaiserschnitt, der als geplante Prozedur vor oder nach dem Einsetzen der Wehen durchgeführt wird; die Entscheidung zur Sectio wird dabei vor Einsetzen der Wehen getroffen.

8-010 Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen

Oberflächliche Verletzungen, z.B. Abschürfungen oder Prellungen, werden nicht kodiert, wenn sie mit schwereren Verletzungen derselben Lokalisation in Zusammenhang stehen, es sei denn, sie erhöhen den Aufwand für die Behandlung der schwereren Verletzung, z.B.

In Fällen von Missbrauch/Misshandlung ist/sind die vorliegende(n) Verletzung(en) bzw. psychischen Störungen zu kodieren.

seit Jahrgang 2018

Der Kode 9-990 für eine Klinische Obduktion bzw. Obduktion zur Qualitätssicherung ist unter Angabe des Datums, an dem der Patient verstorben ist (Entlassungstag), anzugeben.

seit Jahrgang 2022

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 493, veröffentlicht am 19.08.2020

seit Jahrgang 2022

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 596, veröffentlicht am 25.11.2020

seit Jahrgang 2022

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 372, veröffentlicht am 16.12.2020

seit Jahrgang 2024

Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom

BfArM-KlarstellungBfArM-Klarstellung zum OPS 2022
gilt für Aufnahmen ab 01.01.2021

Rückwirkend. Für den OPS 2021 wurde folgende Verwendung des Begriffs der ärztlichen "Behandlungsleitung" in den Hinweisen für die Benutzung festgelegt: "Die Behandlungsleitung erfolgt durch einen Facharzt mit der jeweils kodespezifisch geforderten Qualifikation.

Wortlaut anzeigen

Für den OPS 2021 wurde folgende Verwendung des Begriffs der ärztlichen "Behandlungsleitung" in den Hinweisen für die Benutzung festgelegt: "Die Behandlungsleitung erfolgt durch einen Facharzt mit der jeweils kodespezifisch geforderten Qualifikation. Sie kann durch unterschiedliche Personen mit der jeweils kodespezifisch geforderten Qualifikation sichergestellt werden. Die Behandlungsleitung trägt die fachlich-inhaltliche Verantwortung für die Versorgung des Patienten. Sie plant, koordiniert und überwacht die Leistungen und ärztlichen Tätigkeiten am Patienten. Für die Behandlungsleitung kann kodespezifisch der Umfang für die Anwesenheit und die Teilnahme an den Teambesprechungen festgelegt werden." Die Festlegung bedeutet, dass eine Person als Behandlungsleitung ausreicht, um das Strukturmerkmal zu erfüllen, sofern nicht bei dem einzelnen OPS-Kode ausdrücklich vorgegeben ist, dass die Behandlungsleitung durch mehrere Personen zu erfüllen ist. Für den Fall, dass die Behandlungsleitung die Planung, Koordination und Überwachung der Leistungen und ärztlichen Tätigkeiten am Patienten nicht erfüllen kann, ist eine entsprechende Vertretung mit der jeweils kodespezifisch geforderten Qualifikation sicherzustellen. Dies kann auch durch Kooperation erfolgen. Mit der Behandlungsleitung sind keine Vorgaben zu Anwesenheit, Patientenkontakten und Teilnahme an den Teambesprechungen oder Visiten verbunden, sofern keine kodespezifischen Vorgaben hierzu bestehen. Diese Klarstellung ist rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2021 und ist auch für die jeweils aktuelle Version des OPS gültig.

BfArM-KlarstellungBfArM-Klarstellung zum OPS 2022
gilt für Aufnahmen ab 01.01.2021

Rückwirkend. Für mehrere Kodes wurden für den OPS 2021 Strukturmerkmale für das Vorhandensein oder die Verfügbarkeit von Therapiebereichen oder Verfahren festgelegt.

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Für mehrere Kodes wurden für den OPS 2021 Strukturmerkmale für das Vorhandensein oder die Verfügbarkeit von Therapiebereichen oder Verfahren festgelegt. Der OPS legt nicht fest, dass für einen Therapiebereich oder ein Verfahren mehrere qualifizierte Personen vorzuhalten sind, um die Strukturmerkmale für das Vorhandensein oder die Verfügbarkeit von Therapiebereichen oder Verfahren zu erfüllen, sofern bei dem einzelnen Kode keine kodespezifischen Vorgaben zu berücksichtigen sind (z.B. 24-stündige Verfügbarkeit von Verfahren). Das bedeutet, dass sowohl das Vorhalten eines Therapiebereiches als auch die Gewährleistung eines Verfahrens auch durch eine Person, die entsprechend dem im jeweiligen OPS-Kode geforderten Therapiebereich oder Verfahren qualifiziert ist, sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass diese Person für den Therapiebereich oder das Verfahren nicht zur Verfügung steht, ist eine entsprechende Vertretung mit der jeweils kodespezifisch geforderten Qualifikation sicherzustellen. Dies kann auch durch Kooperation erfolgen. Diese Klarstellung ist rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2021 und ist auch für die jeweils aktuelle Version des OPS gültig.