Kodierrichtlinie — für die Kodierung stationärer Fälle verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
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Grobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.
Wortlaut der Richtlinie
Endoskopien multipler Gebiete sind nach dem am weitesten eingesehenen bzw. tiefsten Gebiet zu kodieren.