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D011yDoppelkodierung

Verwendung
Kodierrichtlinie — für die Kodierung stationärer Fälle verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
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Grobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.

Wortlaut der Richtlinie

Manifestiert sich eine Krankheit an zwei oder mehreren Lokalisationen, so gelten für die Diagnosenkodierung folgende Regeln:

- Dieselbe Schlüsselnummer für die Diagnose wird nur einmal angegeben.

- Gibt es in der ICD eine eigene Schlüsselnummer für eine doppelseitige Erkrankung, so ist diese zu verwenden (siehe Beispiel 1).

- Fehlen in der ICD Angaben zur Lokalisation, so kann das Zusatzkennzeichen „B” für „beidseitig” hinter der Schlüsselnummer angegeben werden (siehe Beispiel 2).




Zur bilateralen und mehrfachen Kodierung s.a. DKR D012 Mehrfachkodierung (Seite 27).