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D014dIm Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen

Verwendung
Kodierrichtlinie — für die Kodierung stationärer Fälle verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
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Grobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.

Wortlaut der Richtlinie

Das Alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM unterstützt die Verschlüsselung nach dem Systematischen Verzeichnis inkl. des Kreuz-Stern-Systems und der Zusatz­schlüssel­nummern. Die im Alphabetischen Verzeichnis verwendeten formalen Vereinbarungen sind dort beschrieben. Maßgeblich für die Kodierung ist stets das Systematische Verzeichnis. Soweit das Alphabetische Verzeichnis zu einem unspezifischen Kode (z.B. „.9-Kode“) führt, ist deshalb im Systematischen Verzeichnis zu prüfen, ob eine spezifischere Kodierung möglich ist.