DRGSystemDeutschland

Nr. 630

Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters – einschließlich Druckmessungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle –

F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Nicht zusammen mit
260, 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710, 5295
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
908
1,0-fach
52,92 €
2,3-fach (Schwelle)
121,73 €
3,5-fach (Höchstsatz)
185,24 €
Behandlung
908 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 121,73 €
121,73 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
121,73 €
× 2,3
185,24 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
121,73 €
× 2,3
121,73 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–89,97 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–95,26 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–63,51 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–95,26 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–52,92 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Bestimmungen zur Leistung

Die Kosten für den Einschwemmkatheter sind mit der Gebühr abgegolten.

Neben der Leistung nach Nummer 630 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

Abrechnungsregeln2

  • BestandteilDie Kosten für den Einschwemmkatheter sind mit der Gebühr abgegolten.
    ▸ Nr. 630
    Die Kosten für den Einschwemmkatheter sind mit der Gebühr abgegolten.
Aus Bestimmungen anderer Nummern und der Abschnitte
  • Ausschlussdaneben nicht berechnungsfähig: 260, 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 oder 5295
    ▸ 2 Bestimmungen · steht bei der anderen Nummer
    • Nr. 260:Die Leistung nach Nummer 260 ist neben Leistungen nach den Nummern 355 bis 361, 626 bis 632 und/oder 648 nicht berechnungsfähig.
    • Nr. 630:Neben der Leistung nach Nummer 630 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

Konsultationsausschuss08.10.1999

Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen

Sammlung von rund 30 Auslegungsbeschlüssen zur Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen (Stand 1999): u. a. Eröffnungsleistung Nr. 2990 ist ab der zweiten Leistung nach Nrn. 3065 bis 3091 abzuziehen; Nr. 3055 nur intraoperativ; postoperative Kontrolle von Herzunterstützungssystemen analog Nr. 792; Freilegung der A. mammaria analog Nr. 2807; Nr. 2808 für eine Vene nur einmal; viele Teilmaßnahmen (Drainagen, Sternumverdrahtung, Anulusentkalkung, routinemäßiges Lösen von Verwachsungen) sind nicht gesondert berechenbar. Erhöhte Steigerungsfaktoren sind nur bei Kernleistungen schlüssig.

Nr. 3055, 792, 435, 2990, 3050, 3054, 3065, 3066, 3067, 3079, 3088, 3089 …ChirurgieQuelle ↗

Sicht der PKV2

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0630: Herzzeitvolumen- und Gefäßwiderstandsmessung mittels Photoplethysmographie

Die Photoplethysmographie ist nach Auffassung des PKV-Verbands ein optisches Messverfahren, das die GOÄ bereits mit Nr. 634 erfasst; für die Messung von Herzzeitvolumen und Gefäßwiderstand damit ist eine Analogberechnung nach Nr. 630 (A 0630) daher nicht zulässig.

Nr. 634Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0632: Anlage eines Pulmonalarterienkatheters

Für das Legen eines Pulmonalarterienkatheters zur Druckmessung akzeptiert der PKV-Verband bei EKG-Kontrolle Nr. 630 analog; ist ausnahmsweise eine Röntgenkontrolle nötig, Nr. 632 analog (A 0632).

Nr. 632Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 630 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 103,51 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.