DRGSystemDeutschland

Nr. 1785

Zystoskopie

K Urologie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
207
1,0-fach
12,07 €
2,3-fach (Schwelle)
27,75 €
3,5-fach (Höchstsatz)
42,23 €
Behandlung
207 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 27,75 €
27,75 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
27,75 €
× 2,3
42,23 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
27,75 €
× 2,3
27,75 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–20,51 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–21,72 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–14,48 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–21,72 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–12,07 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

K Urologie

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss2

BÄK-Ratgeber27.02.2015

Abrechnung urologischer Leistungen (II)

Zystoskopie mit Harnleitersondierung ist Nr. 1788, mit Einbringung von Medikamenten oder Kontrastmittel Nr. 1790; bei beidseitiger Sondierung nur einmal und vertretbar nach Nr. 1790. Ureterschiene oder -katheter werden nach Nr. 1812 (bei beidseitig zweimal), die spätere Entfernung nach Nr. 1802 berechnet; Zystoskopie mit Gewebeentnahme ist Nr. 1786 plus Nr. 2402.

Nr. 1788, 1790, 1812, 1802, 1786, 2402Abschnitt K: UrologieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber13.02.2015

Abrechnung urologischer Leistungen (I)

Eine der transurethralen Operation (Nr. 1802/1803) vorangehende diagnostische Zystoskopie (Nr. 1785) oder Zystourethroskopie (Nr. 1787) ist als eigenständige Leistung auch in derselben Sitzung berechenbar, sofern dokumentiert. Die Zystourethroskopie wird nach Nr. 1787 berechnet, starr oder flexibel; höhere Kosten des flexiblen Geräts über den Faktor, nicht über eine zusätzliche Nummer (z. B. 682 analog).

Nr. 1802, 1803, 1787Abschnitt K: UrologieQuelle ↗

Sicht der PKV2

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 1802: Entfernung einer Harnleiterschiene

Eine Harnleiterschiene wird nach Auffassung des PKV-Verbands zystoskopisch entfernt; dafür ist die passende Zystoskopienummer (z. B. Nr. 1785) einmal anzusetzen, nicht Nr. 1802 analog (A 1802). Mehraufwand kann über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.

Nr. 1802Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt K (Urologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0682: Endoskopie der Harnwege mit flexiblem Instrument

Nach Auffassung des PKV-Verbands sind hierfür je nach Umfang die Nr. 1785 bis 1790 originär berechnungsfähig; eine Regelungslücke für eine Analogberechnung zu Nr. 682 (A 0682) besteht nicht.

Nr. 682, 1786, 1787, 1788, 1789, 1790Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1785 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 23,60 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.