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Regeln außerhalb des Katalogs

Was für die Kodierung gilt, steht nicht nur in ICD und OPS: Schlichtungsentscheidungen, Kodierrichtlinien, Kodierfragen des BfArM, Empfehlungen der Medizinischen Dienste und Urteile. Hier stehen sie zusammen, das jüngste zuerst — jede Zeile mit Datum, Geltung und Link zur Quelle.

268 Ereignisse

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Anlage eines aortokoronaren 3fach-Bypasses. Kurz nach Abgehen von der Herz-Lungen-Maschine (HLM) kommt es bei noch offenem Thorax zum Kreislaufzusammen­bruch. Entschluss zum erneuten Einsatz der HLM, bis dahin überbrückend manuelle Herzkompression über drei Minuten. Ist die manuelle Herzkompression mit

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Korrekte Kodierung der Hauptdiagnose bei plastisch-chirurgischen Eingriffen nach Gewichtsabnahme:

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Ein Patient wird wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Marcumar®-Einnahme (INR im therapeutischen Bereich) aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Bei einem Patienten liegen eine leichte Aortenstenose und eine höhergradige Mitralinsuffizienz vor. Die Genese der Klappenvitien ist nicht bekannt. Sind die Vitien jeweils spezifisch nach der Art des Vitiums zu kodieren oder ist eine Schlüsselnummer aus I08.‐ Krankheiten mehrerer Herzklappen zu verwenden?

gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Ist bei Vorliegen einer extrahepatischen Cholestase durch ein präpapilläres Konkrement, welche durch Papillotomie behandelt wurde, neben dem ICD-Kode K80.51 Gallengangsstein ohne Cholangitis oder Cholezystitis, mit Gallenwegsobstruktion zusätzlich der ICD-Kode K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase anzugeben?

BSGBSG, Urteil vom 16.07.2020: Abrechnung von Krankenhausleistungen – Mehrfachkodierung nach DKR 201116.07.2020

Bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen ist die Mehrfachkodierung eines Krankheitszustandes nach den Deutschen Kodierrichtlinien für 2011 (juris: DKR 2011) nur in den dort ausdrücklich geregelten Fallgruppen zulässig.

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BfArM-FAQTestung auf SARS-CoV-2 ohne Infektionsverdacht25.05.2020
seit Jahrgang 2020

Ist U07.2! bei Personen zu kodieren, bei denen kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, jedoch ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wurde, welcher negativ ausfällt?

ICD-10-GM 2020

Nein, U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen kann in diesem Fall nicht verwendet werden, da kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. In diesem Fall ist Z11 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten zusammen mit U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 zu kodieren.

Zur Kodierung von Verdachtsfällen siehe Kodierfrage GM-1018.

BSGBSG, Urteil vom 19.11.2019: Prüftiefe der Krankenhausabrechnung – Nichtigkeit der Zahlungsregelung des § 11 Abs 2 KHBV – Verjährung von Vergütungsansprüchen der Kranken …19.11.2019

1. Stellt das Krankenhaus der Krankenkasse eine Schlussrechnung mit ins Auge springendem Korrekturbedarf, hindert dies den Eintritt der Verwirkung. 2. Die von der Krankenkasse gewählte Prüftiefe der Krankenhausabrechnung bestimmt, welche Erkenntnisquellen dafür maßgeblich sind, ob ein ins Auge springender Korrekturbedarf der Schlussrechnung besteht.

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BSGBSG, Urteil vom 19.11.2019: Krankenhausvergütungsstreit – Nachreichen von Behandlungsunterlagen – Bewertung des Beweiswerts durch Tatsachengericht im Einzelfall19.11.2019

1. Ein Krankenhaus ist im Vergütungsstreit nicht gehindert, erkennbar ergänzte Behandlungsunterlagen nachzureichen, wenn weder Gesetzes- noch Vertragsrecht entgegenstehen. 2. Das Tatsachengericht hat den Beweiswert von Behandlungsunterlagen jeweils im Einzelfall und insbesondere bei nachträglichen Änderungen ohne plausiblen Kontext kritisch zu bewerten.

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BSGBSG, Urteil vom 08.10.2019: Zusatzkode für die Implantation einer modularen Hüft-Endoprothese (Nr 5-829.k OPS 2013) – Forderung eines Zusatzentgelts08.10.2019

Ein Krankenhaus durfte 2013 den Zusatzkode für die Implantation einer modularen Hüft-Endoprothese kodieren und ein Zusatzentgelt fordern, wenn bei knöcherner Defektsituation die gelenkbildende Implantatkomponente aus zwei metallenen Modulen und einer die mechanische Bauteilsicherheit herstellenden metallenen Verbindungsschraube bestand und eine wirtschaftlichere Prothesenversorgung aus medizinischen Gründen nicht möglich war.

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BSGBSG, Urteil vom 09.04.2019: 09.04.2019
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BSGBSG, Urteil vom 19.06.2018: Plankrankenhaus – Vergütungsanspruch nur für Leistungen im Rahmen seines Versorgungsauftrags (hier: Knie-TEP) – Versorgungsauftrag ergibt si …19.06.2018

1. Ein Plankrankenhaus hat Anspruch auf Vergütung für die Behandlung eines gesetzlich Krankenversicherten nur für Leistungen im Rahmen seines Versorgungsauftrags, wenn keine Notfallbehandlung erfolgt. 2. Der Versorgungsauftrag eines Plankrankenhauses ergibt sich aus regelmäßig nicht revisiblem Landesrecht, nämlich den Festlegungen des Krankenhausplans in Verbindung mit den Bescheiden zu seiner Durchführung sowie ergänzenden Vereinbarungen.

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BSGBSG, Urteil vom 20.03.2018: Krankenhaus – Abrechnung von Fallpauschalen – Kodierung der Hauptdiagnose20.03.2018

1. Ein Krankenhaus hat für die Abrechnung von Fallpauschalen als Hauptdiagnose grundsätzlich die "Krankheit" im Sinn einer in den Abrechnungsbestimmungen geregelten, die Symptomatik erklärenden genauen Krankheitsdiagnose zu kodieren. 2. Die zulässige Kodierung einer erklärenden genauen Hauptdiagnose einer Resteklasse wie "Sonstige Krankheiten des autonomen Nervensystems" schließt es grundsätzlich aus, eine Symptomdiagnose wie "Hyperhidrose, umschrieben" als Hauptdiagnose zu kodieren.

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BSGBSG, Urteil vom 25.10.2016: Aufrechnung – Erstattungsforderungen – Krankenhausvergütungsansprüche25.10.2016

Rechnet eine Krankenkasse mit mehreren Erstattungsforderungen gegen mehrere Krankenhausvergütungsansprüche auf, ohne die Tilgungsreihenfolge festzulegen, gilt hierfür die im bürgerlichen Recht angeordnete Reihenfolge.

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BSGBSG, Urteil vom 05.07.2016: Verwirkungsfrist – Treu und Glauben – Verschlüsselung der Hauptdiagnose bei zwei oder mehr therapierten Diagnosen05.07.2016

1. Erteilt ein Krankenhaus einer Krankenkasse vorbehaltlos eine plausible Schlussrechnung für die Behandlung eines Versicherten, ist eine Forderung weiterer Vergütung bis zum Ablauf des folgenden vollen Kalenderjahrs regelmäßig nicht verwirkt (Bestätigung von BSG vom 13.11.2012 - B 1 KR 6/12 R = SozR 4-2500 § 109 Nr 27). 2.

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BSGBSG, Urteil vom 19.04.2016: Begriff der Stationsleitung – keine Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit – Grundrechtsfähigkeit von Krankenhausträgern19.04.2016

1. Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit offen chirurgisch oder endovaskulär behandlungsbedürftigem Bauchaortenaneurysma, wenn die Leitung der Intensivstation keinen Leitungslehrgang absolviert hat. 2. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist demokratisch legitimiert, in Richtlinien qualitätssichernde Mindestanforderungen für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma festzulegen.

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BfArM-FAQOsteomyelitis nach medizinischen Maßnahmen09.12.2015
seit Jahrgang 2016

Wie ist eine Osteomyelitis (Osteitis) nach medizinischen Maßnahmen zu kodieren?

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seit ICD-10-GM 2016

Eine Osteomyelitis (Osteitis) nach medizinischen Maßnahmen ist mit einer Schlüsselnummer aus M86.- "Osteomyelitis" zu verschlüsseln. Dies gilt trotz des übergeordneten Exklusivums "Osteopathien nach medizinischen Maßnahmen (M96.-)" unter "Sonstige Osteopathien" (M86-M90). Mit M86.- ist eine spezifische Kodierung sowohl des Zustands als auch der Lokalisation möglich.

ICD-10-SGB-V 1.3 - ICD-10-GM 2015

Wie ist eine Osteomyelitis (Osteitis) nach Osteosynthese zu kodieren?

Eine Osteomyelitis (Osteitis) nach Osteosynthese ist mit einer Schlüsselnummer aus M86.- "Osteomyelitis" zu verschlüsseln. Dies gilt trotz des übergeordneten Exklusivums "Osteopathien nach medizinischen Maßnahmen (M96.-)" unter "Sonstige Osteopathien" (M86-M90). Mit M86.- ist eine spezifische Kodierung sowohl des Zustands als auch der Lokalisation möglich.

BfArM-FAQArt der In-vitro-Aufbereitung hämatopoetischer Stammzellen09.12.2015
seit Jahrgang 2015

Wie sind die Kodes unter 5-410.2 und unter 5-411.7 (bis OPS 2024) anzuwenden? Wo liegt der Unterschied (bis OPS 2024)?

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BSGBSG, Urteil vom 17.11.2015: Erforderlichkeit von Krankenhausbehandlung (hier: vollstationäre Radiojodtherapie) allein aus medizinischen Gründen, wenn die medizinisch no …17.11.2015

Stationäre Krankenhausbehandlung ist im Rechtssinne aus allein medizinischen Gründen erforderlich, wenn die medizinisch notwendige Versorgung aus Gründen der Rechtsordnung nur stationär erbracht werden darf.

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BSGBSG, Urteil vom 17.11.2015: Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System – keine Krankenhausvergütung für die Behandlung einer Anämie beim vorsorglichen Bere …17.11.2015

Das bloß vorsorgliche Bereitstellen gekreuzter Blutkonserven ohne Transfusion genügt nicht, um Krankenhausvergütung für die Behandlung einer Anämie zu rechtfertigen.

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BSGBSG, Urteil vom 23.06.2015: Notfall – Überprüfung landesrechtlicher Vorschriften über den Krankenhausplan durch das Revisionsgericht – Überprüfungsrecht der Krankenkass …23.06.2015

Der sich aus der Aufnahme des Krankenhauses in den Landes-Krankenhausplan ergebende Versorgungsauftrag bestimmt den Umfang der kraft Gesetzes bestehenden Zulassung zur Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb von Notfällen.

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BSGBSG, Urteil vom 14.10.2014: 14.10.2014
Volltext anzeigen (~13 Seiten)

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BSGBSG, Urteil vom 14.10.2014: Verordnung eines Vertragsarztes oder eines sonstigen an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden – Vergütung – Erforderlichkeit einer …14.10.2014

1. Vorstationäre Krankenhausbehandlung setzt eine begründete Verordnung eines Vertragsarztes oder eines sonstigen an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden voraus. 2. Eine Vergütung vorstationärer Krankenhausbehandlung ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sie die Erforderlichkeit vollstationärer Krankenhausbehandlung erst klären soll und hierbei zum Ergebnis gelangt, dass ambulante Behandlung ausreicht.

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BSGBSG, Urteil vom 01.07.2014: Abrechnung einer Fallpauschale – Abweichung von der üblichen Kodierpraxis – umfassende Information über kodierten Sachverhalt durch Krankenh …01.07.2014

Weicht ein Krankenhaus bei Abrechnung einer Fallpauschale von der üblichen Kodierpraxis ab, muss es die Krankenkasse mit den Abrechnungsdaten umfassend über den kodierten Sachverhalt informieren.

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BSGBSG, Urteil vom 01.07.2014: unbefristete Obliegenheit des Krankenhauses zur Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen einer berechneten Vergütung – objektive Beweisla …01.07.2014

1. Bestehen auch nur geringste Anhaltspunkte für eine sachlich-rechnerische Unrichtigkeit der Rechnung eines Krankenhauses oder für eine Missachtung seiner Obliegenheit, über die Abrechnungsgrundlagen zu informieren, obliegt es ihm unbefristet, die tatsächlichen Voraussetzungen der berechneten Vergütung darzutun. 2. Das Krankenhaus trägt das Risiko der Nichterweislichkeit der tatsächlichen Voraussetzungen geltend gemachter Vergütung für die Behandlung Versicherter. 3.

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BfArM-FAQVerwendung von "Suprathel®" bei Verbrennungen und Verätzungen18.12.2013
seit Jahrgang 2012

Können die Kodebereiche 5-923.2 und 5-923.7 für die Verwendung von "Suprathel®" bei Verbrennungen und Verätzungen angegeben werden?

seit OPS 2012

Ja, bis zur OPS-Version 2013 können die Kodebereiche 5-923.2 und 5-923.7 (Temporäre Weichteildeckung bei Verbrennungen und Verätzungen*, durch alloplastisches Material, kleinflächig/großflächig) für die Verwendung von "Suprathel®" angegeben werden. Ab der OPS-Version 2014 gibt es hierfür die neuen Kodebereiche 5-923.a und 5-923.b.

*Der Satzteil „bei Verbrennungen und Verätzungen“ wurde zur Abgrenzung von der Kodierfrage OPS-5010 eingefügt.

BSGBSG, Urteil vom 17.12.2013: 17.12.2013
Volltext anzeigen (~16 Seiten)

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BfArM-FAQUnterschied Ulzeration und Gangrän bei pAVK07.05.2013
seit Jahrgang 2015

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Ulzeration und einer Gangrän bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit der Extremitäten (pAVK) im Sinne der Kodes I70.2- ?

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seit ICD-10-GM 2015

Für die Version 2015 wurde die Kategorie 'I70.2- Atherosklerose der Extremitätenarterien' neu strukturiert. Eine Neubelegung bisher schon vorhandener Schlüsselnummern ließ sich dabei nicht vermeiden. Die unten aufgeführten Definitionen für Ulzeration und Gangrän gelten unverändert weiter, beziehen sich aber ab der ICD-10-GM 2015 auf die Schlüsselnummern 'I70.24 Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration' und 'I70.25 Becken-Bein-Typ, mit Gangrän'.

ICD-10-GM 2013 - ICD-10-GM 2014

Auf Antrag der beteiligten Fachgesellschaften (s.u.) gelten in Abstimmung mit der AG ICD des KKG die folgenden Definitionen in der ICD-10-GM 2013 bei der Verwendung der Schlüsselnummern I70.23 und I70.24:

  • Ulzeration (I70.23): Hierbei handelt es sich um einen auf Haut (Kutis) und Unterhaut (Subkutis) begrenzten Substanzdefekt.

Gangrän (I70.24): Hierbei handelt es sich um eine Nekrose mit Autolyse und Verfärbung des Gewebes. Es werden zwei Formen der Gangrän unterschieden:

  • Trockene Gangrän: Nekrose mit Eintrocknen und Schrumpfen des Gewebes in Folge von Wasserverlust. Hierunter werden auch das Ulkus, das Haut (Kutis) und Unterhaut (Subkutis) überschreitet, sowie exulzerierte Nekrosen gefasst.
  • Feuchte Gangrän: Nekrose mit Verflüssigung des Gewebes infolge bakterieller Stoffwechseltätigkeit.

Vertreter folgender Fachgesellschaften waren beteiligt:

  • Deutsche Gesellschaft für Angiologie (DGA): Herr C. Fahrig, Berlin
  • Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG): Prof. Dr. A. Billing, Offenbach
  • Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG): Prof. Dr. R. Rompel, Kassel
  • Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH): Dr. R. Bartkowski, Berlin
  • Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V.: Dr. R. Bartkowski, Berlin
BfArM-FAQKnöcherner Defekt im Zusammenhang mit den Kodes 5-829.k bzw. 5-829.m01.01.2013
seit Jahrgang 2013

Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.k bzw. 5-829.m unter einem knöchernen Defekt zu verstehen?

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seit OPS 2013

Als knöcherner Defekt gilt jede angeborene und/oder krankheitsbedingt, traumatisch, postoperativ/posttraumatisch entstandene Lücke in der Kontinuität eines Knochens im Vergleich zu einem anatomisch altersentsprechend normalen Knochen, die ausgeglichen und/oder überbrückt werden muss. Das geschieht, um eine normale längen-, winkel- und achsengerechte Wiederherstellung des Knochens - und damit der Gelenkfunktion - so genau wie möglich zu gewährleisten.

Dies kann z.B. vorkommen bei:

  • Versorgung von Mehrfragmentfrakturen
  • Versorgung von Knochentumoren
  • primärer Implantation einer Endoprothese bei ausgeprägten Deformitäten (z.B. Hüftdysplasie, Varus-/Valgusfehlstellung)
  • Wechseloperationen

Kein knöcherner Defekt im o.g. Sinne liegt vor bei:

  • alleinigem Vorhandensein einer Arthrose
  • alleinigem Vorhandensein von Geröllzysten an der zu versorgenden Gelenkstruktur
  • alleiniger Osteoporose ohne pathologische Fraktur (M81.-)
  • operationsbedingter Resektion eines gelenktragenden Knochenanteils

Wenn z.B. bei einem knöchernen Defekt im Pfannenbereich eine Standardpfanne und ein modularer Schaft implantiert werden, ist die Voraussetzung für den OPS-Kode 5-829.k bzw. 5-829.m nicht erfüllt. Der knöcherne Defekt muss immer an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der Prothese implantiert wird. Auch bei der Implantation von patientenindividuell hergestellten (bis 2021 "patientenindividuell angefertigten") Implantaten muss ein knöcherner Defekt (siehe Absatz 1) oder eine angeborene oder erworbene Deformität vorliegen (z.B. Deformierungen bei Osteogenesis imperfecta). Das alleinige Vorhandensein einer Arthrose gilt nicht als erworbene Deformität im o.g. Sinne.

BfArM-FAQArthrodese17.07.2012
seit Jahrgang 2018

Beinhaltet der OPS-Kode 5-808 Offen chirurgische Arthrodese auch eine eventuelle Korrektur der Achse und Aufarbeitung des Gelenks?

seit OPS 2018

Ja, der OPS-Kode 5-808 Offen chirurgische Arthrodese beinhaltet die Versteifung des Gelenks inklusive Korrektur der Achsenstellung durch (Keil-)Resektion und/oder (Keil-)Osteotomie der Gelenkflächenanteile. Eine Anfrischung der gelenkseitigen Knochenpartner z.B. in Form von Bohrungen wird nicht gesondert kodiert.

OPS Version 2012 - OPS Version 2017

Beinhaltet der OPS-Kode 5-808 Arthrodese auch eine eventuelle Korrektur der Achse und Aufarbeitung des Gelenks?

Ja, der OPS-Kode 5-808 Arthrodese beinhaltet die Versteifung des Gelenks inklusive Korrektur der Achsenstellung durch (Keil-)Resektion und/oder (Keil-)Osteotomie der Gelenkflächenanteile. Eine Anfrischung der gelenkseitigen Knochenpartner z.B. in Form von Bohrungen wird nicht gesondert kodiert.

BfArM-FAQKnöcherner Defekt im Zusammenhang mit den Kodes 5-829.d25.05.2012
seit Jahrgang 2012

Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.d unter einem knöchernen Defekt zu verstehen?

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OPS 2012

Als knöcherner Defekt gilt jede angeborene und/oder krankheitsbedingt, traumatisch, postoperativ/posttraumatisch entstandene Lücke in der Kontinuität eines Knochens im Vergleich zu einem anatomisch altersentsprechend normalen Knochen, die ausgeglichen und/oder überbrückt werden muss. Das geschieht, um eine normale längen-, winkel- und achsengerechte Wiederherstellung des Knochens - und damit der Gelenkfunktion - so genau wie möglich zu gewährleisten.

Dies kann z.B. vorkommen bei:

  • Versorgung von Mehrfragmentfrakturen
  • Versorgung von Knochentumoren
  • primärer Implantation einer Endoprothese bei ausgeprägten Deformitäten (z.B. Hüftdysplasie, Varus-/Valgusfehlstellung)
  • Wechseloperationen

Kein knöcherner Defekt im o.g. Sinne liegt vor bei:

  • alleinigem Vorhandensein einer Arthrose
  • alleinigem Vorhandensein von Geröllzysten an der zu versorgenden Gelenkstruktur
  • alleiniger Osteoporose ohne pathologische Fraktur (M81.-)
  • operationsbedingter Resektion eines gelenktragenden Knochenanteils

Wenn z.B. bei einem knöchernen Defekt im Pfannenbereich eine Standardpfanne und ein modularer Schaft implantiert werden, ist die Voraussetzung für den OPS-Kode 5-829.d nicht erfüllt. Der knöcherne Defekt muss immer an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der Prothese implantiert wird.

Auch bei der Implantation von patientenindividuell angefertigten Implantaten muss ein knöcherner Defekt (siehe Absatz 1) oder eine angeborene oder erworbene Deformität vorliegen (z.B. Deformierungen bei Osteogenesis imperfecta). Das alleinige Vorhandensein einer Arthrose gilt nicht als erworbene Deformität im o.g. Sinne.

Was versteht man im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.d unter den drei oder mehr metallischen Einzelteilen an mindestens einer gelenkbildenden Komponente? (OPS Nr. 5004)

Ist zur Kodierung des OPS-Kodes 5-829.d immer ein Wechsel der kompletten Prothese erforderlich? (OPS Nr. 5005)

BfArM-FAQDrei oder mehr metallische Einzelteile an mindestens einer gelenkbildenden Komponente25.05.2012
seit Jahrgang 2012

Was versteht man im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.d unter den drei oder mehr metallischen Einzelteilen an mindestens einer gelenkbildenden Komponente?

OPS 2012

Eine gelenkbildende Implantatkomponente muss aus mindestens 3 metallischen Einzelbauteilen bestehen, die in ihrer Kombination die mechanische Bauteilsicherheit des modularen Teils der Prothese gewährleisten.

Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.d unter einem knöchernen Defekt zu verstehen? (OPS Nr. 5003)

BfArM-FAQWechsel einer modularen Endoprothese25.05.2012
seit Jahrgang 2012

Ist zur Kodierung des OPS-Kodes 5-829.d immer ein Wechsel der kompletten Prothese erforderlich?

OPS 2012

Nein, Voraussetzung zur Kodierung bei einem Teilwechsel ist aber der Wechsel einer vollständigen gelenkbildenden Komponente einschließlich aller ihrer Einzelbauteile.

Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.d unter einem knöchernen Defekt zu verstehen? (OPS Nr. 5003)

Was versteht man im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.d unter den drei oder mehr metallischen Einzelteilen an mindestens einer gelenkbildenden Komponente? (OPS Nr. 5004)

BfArM-FAQImplantation einer Wachstumsendoprothese01.01.2008
seit Jahrgang 2008

Wie wird die Implantation einer Wachstumsendoprothese kodiert?

seit OPS 2008

Die Implantation einer Wachstumsendoprothese wird mit einer Kombination aus den folgenden Kodes abgebildet:

5-820.2- … Sonderprothese für das Hüftgelenk oder 5-822.9- … Sonderprothese für das Kniegelenk (ist sicher der häufigste Fall)

und

5-786.j- (seit Version 2026 5-93b.d-) … Osteosynthese durch ein internes Verlängerungs- und Knochentransportsystem.

Zusätzlich kann auch noch der Zusatzkode für die Tumorendoprothese angegeben werden (5-829.c), wenn die dort angegebenen Bedingungen erfüllt sind.

Die Nebendiagnose ist definiert als:

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

Dieser Abschnitt der Kodierrichtlinien ist weitgehend identisch mit den Hinweisen zur Benutzung des OPS und ist insbesondere durch Beispiele erweitert.

Wenn eine Prozedur aus irgendeinem Grund unterbrochen oder nicht vollendet wurde, ist wie folgt vorzugehen:

Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Die Reihenfolge der anzugebenden Kodes hängt von der Behandlung während des betreffenden Krankenhausaufenthaltes ab.

Bekannte Primärlokalisation

Eine Lymphangiosis carcinomatosa wird analog einer Metastasierung (s.a. DKR 0201 Auswahl und Reihenfolge der Kodes (Seite 81)) kodiert.

Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.

Typen des Diabetes mellitus

Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.– Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme (z.B.

Steht eine Nierenerkrankung in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Nierenerkrankung (z.B. aus N18.– Chronische Nierenkrankheit) gefolgt von I12.– Hypertensive Nierenkrankheit anzugeben.

Die Reoperation ist ein erneuter Eingriff nach vorausgegangener Herzoperation mit Eröffnung des Perikards oder offener Operation an Herzklappen.

Anmerkung: Diese Richtlinie enthält Erläuterungen zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Zusammenhang mit Schrittmachern. Diese gelten sinngemäß auch für die Kodierung von Implantation, Wechsel und Entfernung eines Defibrillators.