DRGSystemDeutschland

79490Lymphatische Malformation, mikrozystische

Nomenklatur der Seltenen Erkrankungenbenennt Krankheiten, für die die ICD-10-GM keinen eigenen Kode hat.
Klinischer Subtyp
Ein Subtyp einer Krankheit — feiner als die Krankheit, unter der er geführt wird, und ihr gegenüber die genauere Angabe.
D18.19
Kodiert wird über diese Schlüsselnummer der ICD-10-GM; die Orpha-Kennnummer wird nach § 301 SGB V zusätzlich übermittelt, nicht an ihrer Stelle. Die Zuordnung ist die amtliche der Datei Alpha-ID-SE des BfArM und steht unten mit Bezeichnung und Kennzeichen.

Kodierung nach ICD-10-GM (Alpha-ID-SE)1

D18.19Lymphangiom: Nicht näher bezeichnete LokalisationMorbi-RSA25
  • I118587Infiltrierende mikrozystische lymphatische Malformation
  • I76281Kapilläres Lymphangiom
  • I118572Kapilliäre lymphatische Fehlbildung
  • I118567Kutanes zirkumskriptes Lymphangiom
  • I76263Lymphangioma capillare
  • I118571Mikrozystische lymphatische Malformation
  • I119384Mikrozystisches Lymphangiom
  • I119383Superfizielles Lymphangiom

Synonyme6

Kapilliäre lymphatische Fehlbildung
Lymphangiom, kapilliäres
Lymphangiom, kutanes zirkumskriptes
Lymphangiom, mikrozystisches
Lymphangiom, superfizielles
Lymphatische Malformation, infiltrierende mikrozystische

Zuordnung zur ICD-10 nach Orphanet1

Wie Orphanet selbst einordnet — auf die ICD-10 der WHO. Das erklärt das Verhältnis der beiden Klassifikationen, ist für die Kodierung in Deutschland aber nicht maßgeblich; dafür gilt die Zuordnung der Alpha-ID-SE.

D18.1-LymphangiomMorbi-RSA25Ambulant 4-stellig
enger als der ICD-KodeDie Krankheit ist genauer als der ICD-Kode: unter ihm stehen auch andere Krankheiten.von Orphanet geprüft

Weitere Kennnummern

ICD-11 der WHO
LA90.11
Eintrag im Orphanet-Portal öffnenKrankheitsbeschreibung, Expertenzentren, Register

Quelle: Orphanet, Version 2026Orphanet-Nomenklatur der Seltenen Erkrankungen, deutsche Fassung, herausgegeben vom Orphadata (INSERM), lizenziert unter CC BY 4.0. Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte