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5-536.xVerschluss einer Narbenhernie: Sonstige

5-53·Verschluss abdominaler Hernien

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-536.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-536 mit allen Subkodes.

0,075 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 64 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4420240,093 %
1 bis unter 5 Jahre4832160,10 %
5 bis unter 10 Jahre201640,042 %
10 bis unter 15 Jahre11560,023 %
15 bis unter 18 Jahre16970,034 %
18 bis unter 20 Jahre207130,042 %
20 bis unter 25 Jahre13378550,28 %
25 bis unter 30 Jahre3651921730,77 %
30 bis unter 35 Jahre9273915362,0 %
35 bis unter 40 Jahre1.6897079823,6 %
40 bis unter 45 Jahre2.4131.0681.3455,1 %
45 bis unter 50 Jahre2.7061.3171.3895,7 %
50 bis unter 55 Jahre3.7731.9851.7888,0 %
55 bis unter 60 Jahre5.6953.1622.53312 %
60 bis unter 65 Jahre6.8103.8033.00714 %
65 bis unter 70 Jahre6.5113.5422.96914 %
70 bis unter 75 Jahre6.2723.2732.99913 %
75 bis unter 80 Jahre4.3202.1302.1909,1 %
80 bis unter 85 Jahre3.4401.4961.9447,3 %
85 bis unter 90 Jahre1.6586461.0123,5 %
90 bis unter 95 Jahre3121012110,66 %
ab 95 Jahren7919600,17 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Verschluss einer Narbenhernie mit autogenem Material
Eine Schlüsselnummer1:5-536.x

Änderungen2

2015Teilweise übergeleitet
Zusammengeführt
Inhalte übernommen aus 5-536.2
2010Bestand
Verschluss einer Narbenhernie: Sonstige

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.