DRGSystemDeutschland

5-981Versorgung bei Mehrfachverletzung

5-98·Spezielle Operationstechniken und Operationen bei speziellen Versorgungssituationen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Zusatzkode
Zusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1034 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,003 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 51, bei Frauen ab etwa 73 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre2020,13 %
5 bis unter 10 Jahre11650,69 %
10 bis unter 15 Jahre9540,57 %
15 bis unter 18 Jahre352962,2 %
18 bis unter 20 Jahre393362,5 %
20 bis unter 25 Jahre6351124,0 %
25 bis unter 30 Jahre8064165,0 %
30 bis unter 35 Jahre6857114,3 %
35 bis unter 40 Jahre7050204,4 %
40 bis unter 45 Jahre6350134,0 %
45 bis unter 50 Jahre6854144,3 %
50 bis unter 55 Jahre9972276,2 %
55 bis unter 60 Jahre13583528,5 %
60 bis unter 65 Jahre13773648,6 %
65 bis unter 70 Jahre12760678,0 %
70 bis unter 75 Jahre12745828,0 %
75 bis unter 80 Jahre11224887,0 %
80 bis unter 85 Jahre1604511510 %
85 bis unter 90 Jahre13132998,2 %
90 bis unter 95 Jahre454412,8 %
ab 95 Jahren10280,63 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Versorgung bei Mehrfachverletzung (Zusatzkode)
Eine Schlüsselnummer1:5-981

Änderungen

2010Bestand
Versorgung bei Mehrfachverletzung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.