Anlage 1: die 244 OPS-Kodes, die 2024 als Hybrid-DRG abgerechnet werden können — zu den 12 Hybrid-DRG 2024.
Erste Hybrid-DRG: zwölf Fallpauschalen für fünf Leistungsbereiche, festgelegt per Rechtsverordnung des BMG, weil sich die Selbstverwaltung nicht geeinigt hatte. Die Fallpauschale vergütet den Fall einmal, gleich ob ihn ein Vertragsarzt oder ein Krankenhaus erbringt. Einen Betrag mit Nachbehandlung im Krankenhaus gab es noch nicht.
Welche Hybrid-DRG ein Fall erhält, entscheidet ein vom InEK zertifizierter Grouper nach Diagnosen, PCCL, Alter und Verweildauer.