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5-537Verschluss kongenitaler Bauchwanddefekte (Omphalozele, Laparoschisis)

5-53·Verschluss abdominaler Hernien

Verwendung
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Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes7

5-537.0
Ohne plastischen Bruchpfortenverschluss (primärer Bauchwandverschluss)
5-537.1
Mit plastischem Bruchpfortenverschluss
5-537.3
Mit allogenem oder xenogenem Material
5-537.4
Mit alloplastischem Material
5-537.5
Temporär (Schuster-Plastik)
5-537.x
Sonstige
5-537.y
N.n.bez.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1331 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 1 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr24113910284 %
1 bis unter 5 Jahre11473,8 %
5 bis unter 10 Jahre4221,4 %
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre000–
25 bis unter 30 Jahre2020,70 %
30 bis unter 35 Jahre1010,35 %
35 bis unter 40 Jahre1010,35 %
40 bis unter 45 Jahre2110,70 %
45 bis unter 50 Jahre000–
50 bis unter 55 Jahre2110,70 %
55 bis unter 60 Jahre4401,4 %
60 bis unter 65 Jahre3211,0 %
65 bis unter 70 Jahre2020,70 %
70 bis unter 75 Jahre8712,8 %
75 bis unter 80 Jahre3031,0 %
80 bis unter 85 Jahre1010,35 %
85 bis unter 90 Jahre2110,70 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Verschluss kongenitaler Bauchwanddefekte (Omphalozele, Laparoschisis)

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.