DRGSystemDeutschland

LG2026

Leistungsgruppen nach § 135e SGB V

Allgemeine Chirurgie18 Kriterien

Anforderungsprofil
jederzeit5Rufbereitschaft2Kooperation möglich5Facharztqualifikation5

Personelle Ausstattung(5)

  1. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte (Fachärztin oder Facharzt Allgemeinchirurgie, Fachärztin oder Facharzt Orthopädie und Unfallchirurgie, Fachärztin oder Facharzt Viszeralchirurgie), davon mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt Allgemeinchirurgie oder Fachärztin oder Facharzt Viszeralchirurgie sowie mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt Orthopädie und Unfallchirurgie mindestens Rufbereitschaft jederzeit.jederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
  2. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte (Allgemeinchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie)Facharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Davon mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt für Allgemeinchirurgie oder mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt für ViszeralchirurgieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  4. sowie mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt für Orthopädie und UnfallchirurgieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  5. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit

Sachliche Ausstattung(11)

  1. Röntgen
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
  2. EKG
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  3. Sonographiegerät
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  4. Basislabor jederzeitjederzeit
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
  5. CT jederzeit mindestens in KooperationjederzeitKooperation möglich
  6. CT
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
    • durch Kooperation gewährleistet
  7. Sofern in Kooperation erbracht: Anforderungen an die KooperationsvereinbarungKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  8. Möglichkeit zur Anforderung und Transfusion von Erythrozytenkonzentraten und Thrombozytenkonzentraten (mindestens in Kooperation, jederzeit)jederzeitKooperation möglich
  9. Möglichkeit zur Anforderung und Transfusion von Erythrozytenkonzentraten und Thrombozytenkonzentraten
    • Möglichkeit zur Anforderung und Transfusion sichergestellt
    • durch Kooperation gewährleistet
  10. Sofern in Kooperation erbracht: Anforderungen an die KooperationsvereinbarungKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  11. Mindestens zwei Operationssäle
    • OP-Säle vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit (Anästhesie einschließlich nicht-ärztliches Assistenzpersonal, nicht-ärztliches Assistenzpersonal im Operationsdienst) gewährleistet

Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen(1)

  1. Pflegepersonaluntergrenzen gemäß § 6 Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV)
    • Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers liegt vor

Verwandte Leistungsgruppen(1)

  1. Die Leistungsgruppe Allgemeine Innere Medizin wird in Kooperation erbrachtLG 1Allgemeine Innere MedizinKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.