DRGSystemDeutschland

LG2026

Leistungsgruppen nach § 135e SGB V

Allgemeine Neurologie23 Kriterien

Anforderungsprofil
jederzeit2Rufbereitschaft2Kooperation möglich5Facharztqualifikation7Zusatzweiterbildung4

Personelle Ausstattung(7)

  1. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte für Neurologie, mindestens Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
  2. Fachärztinnen oder Fachärzte NeurologieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit
  4. Fachärztin oder Facharzt Neurologie mit Zusatzweiterbildung GeriatrieFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
  5. Fachärztin oder Facharzt Neurologie mit Zusatzweiterbildung IntensivmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
  6. Fachärztin oder Facharzt Neurologie mit Zusatzweiterbildung PalliativmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
  7. Fachärztin oder Facharzt Neurologie mit Zusatzweiterbildung SchlafmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden

Sachliche Ausstattung(10)

  1. CT oder MRT, Teleradiologie möglich
  2. CT
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
    • Teleradiologie
  3. MRT
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
    • Teleradiologie
  4. Elektroenzephalogramm (EEG)
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  5. Elektromyographie (EMG)
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  6. evozierte Potentiale
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  7. Elektroneurographie (ENG)
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  8. Sonographie einschließlich extra- und intrakranielle Doppler- und Farbduplexsonographie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  9. Schluckdiagnostik
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  10. Polysomnographie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden

Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen(1)

  1. Pflegepersonaluntergrenzen gemäß § 6 Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV)
    • Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers liegt vor

Verwandte Leistungsgruppen(5)

  1. Die Leistungsgruppe Allgemeine Innere Medizin wird in Kooperation erbracht (möglich für Fachkrankenhäuser der Versorgungsstufe „Level F“)LG 1Allgemeine Innere MedizinKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  2. Die Leistungsgruppe Intensivmedizin wird in Kooperation erbracht (möglich für Fachkrankenhäuser der Versorgungsstufe „Level F“)LG 64IntensivmedizinKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  3. Die Leistungsgruppe Allgemeine Chirurgie wird in Kooperation erbrachtLG 14Allgemeine ChirurgieKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  4. Die Leistungsgruppe Augenheilkunde wird in Kooperation erbrachtLG 35AugenheilkundeKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  5. Die Leistungsgruppe HNO wird in Kooperation erbrachtLG 50HNOKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.