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LG2026

Leistungsgruppen nach § 135e SGB V

Plastische und Rekonstruktive Chirurgie8 Kriterien

Anforderungsprofil
jederzeit2Rufbereitschaft2Kooperation möglich2Facharztqualifikation5

Personelle Ausstattung(5)

  1. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte mindestens Rufbereitschaft jederzeit. Davon mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, dritte Fachärztin oder dritter Facharzt kann eine Fachärztin oder ein Facharzt aus dem Gebiet der Chirurgie seinjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
  2. Mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische ChirurgieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Da mindestens drei Fachärztinnen oder Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie vorhanden sind, ist keine zusätzlicher Fachärztin oder kein zusätzlicher Facharzt aus dem Gebiet Chirurgie vorzuhaltenFacharztqualifikation
  4. Wenn nur zwei Fachärztinnen oder Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie vorhanden, dann zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt aus dem Gebiet ChirurgieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  5. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit

Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen(1)

  1. Pflegepersonaluntergrenzen gemäß § 6 Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV)
    • Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers liegt vor

Verwandte Leistungsgruppen(2)

  1. Die Leistungsgruppe Allgemeine Chirurgie wird in Kooperation erbracht (möglich für Fachkrankenhäuser der Versorgungsstufe „Level F“)LG 14Allgemeine ChirurgieKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  2. Die Leistungsgruppe Allgemeine Innere Medizin wird in Kooperation erbracht (möglich für Fachkrankenhäuser der Versorgungsstufe „Level F“)LG 1Allgemeine Innere MedizinKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.