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LG 35Augenheilkunde

VerwendungLeistungsgruppe — die Einheit, die einem Krankenhaus nach § 135e SGB V zugewiesen wird. Zugewiesen wird sie nur, wenn die unten genannten Qualitätskriterien erfüllt sind.
10 KriterienQualitätskriterien, die der Medizinische Dienst prüft, aufgeschlüsselt in 19 Teilanforderungen. Sie stehen unten im Wortlaut des Katalogs.
Anforderungsprofiljederzeit2Rufbereitschaft2Kooperation möglich2Facharztqualifikation3
setzt 2 LG vorausOhne diese Leistungsgruppen ist die hier beschriebene nicht zu erbringen. Sie stehen unten.
von 3 LG vorausgesetztDiese Leistungsgruppen nennen die hier beschriebene in ihren Kriterien — wird sie aufgegeben, sind auch sie betroffen. Sie stehen unten.

Qualitätskriterien10

Personelle Ausstattung(3)

  1. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte Augenheilkunde mindestens Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
  2. Fachärztinnen oder Fachärzte AugenheilkundeFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit

Sachliche Ausstattung(5)

  1. Sonographiegerät
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  2. Gonioskopie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  3. Ophtalmoskopie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  4. Fluoreszenzangiographie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  5. Optische Kohärenztomographie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden

Verwandte Leistungsgruppen(2)

  1. Die Leistungsgruppe Allgemeine Chirurgie wird in Kooperation erbrachtLG 14Allgemeine ChirurgieKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  2. Die Leistungsgruppe Allgemeine Innere Medizin wird in Kooperation erbrachtLG 1Allgemeine Innere MedizinKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.