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LG 36Haut- und Geschlechtskrankheiten

VerwendungLeistungsgruppe — die Einheit, die einem Krankenhaus nach § 135e SGB V zugewiesen wird. Zugewiesen wird sie nur, wenn die unten genannten Qualitätskriterien erfüllt sind.
15 KriterienQualitätskriterien, die der Medizinische Dienst prüft, aufgeschlüsselt in 44 Teilanforderungen. Sie stehen unten im Wortlaut des Katalogs.
Anforderungsprofiljederzeit2Rufbereitschaft2Kooperation möglich7Facharztqualifikation5Zusatzweiterbildung1
setzt 7 LG vorausOhne diese Leistungsgruppen ist die hier beschriebene nicht zu erbringen. Sie stehen unten.

Qualitätskriterien15

Personelle Ausstattung(3)

  1. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte Haut- und Geschlechtskrankheiten mindestens Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
  2. Fachärztinnen oder Fachärzte Haut- und GeschlechtskrankheitenFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit

Sachliche Ausstattung(5)

  1. Lasertherapie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  2. Photo(chemo)Therapie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  3. Balneophototherapie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  4. Fachärztin oder Facharzt Innere Medizin und Hämatologie und OnkologieFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
  5. Fachärztin oder Facharzt mit Zusatzweiterbildung AllergologieFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden

Verwandte Leistungsgruppen(7)

  1. Die Leistungsgruppe Allgemeine Frauenheilkunde wird in Kooperation erbrachtLG 39Allgemeine FrauenheilkundeKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  2. Die Leistungsgruppe Urologie wird in Kooperation erbrachtLG 38UrologieKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  3. Die Leistungsgruppe Allgemeine Chirurgie wird in Kooperation erbracht (möglich für Fachkrankenhäuser der Versorgungsstufe „Level F“)LG 14Allgemeine ChirurgieKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  4. Die Leistungsgruppe Allgemeine Innere Medizin wird in Kooperation erbracht (möglich für Fachkrankenhäuser der Versorgungsstufe „Level F“)LG 1Allgemeine Innere MedizinKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  5. Die Leistungsgruppe HNO wird in Kooperation erbrachtLG 50HNOKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  6. Die Leistungsgruppe Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG) wird in Kooperation erbrachtLG 37MKGKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  7. Die Leistungsgruppe Thoraxchirurgie wird in Kooperation erbrachtLG 29ThoraxchirurgieKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.