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LG 59Herztransplantation

VerwendungLeistungsgruppe — die Einheit, die einem Krankenhaus nach § 135e SGB V zugewiesen wird. Zugewiesen wird sie nur, wenn die unten genannten Qualitätskriterien erfüllt sind.
18 KriterienQualitätskriterien, die der Medizinische Dienst prüft, aufgeschlüsselt in 31 Teilanforderungen. Sie stehen unten im Wortlaut des Katalogs.
Anforderungsprofiljederzeit4Rufbereitschaft3Kooperation möglich1Facharztqualifikation9Zusatzweiterbildung5
setzt 1 LG vorausOhne diese Leistungsgruppen ist die hier beschriebene nicht zu erbringen. Sie stehen unten.

Qualitätskriterien18

Personelle Ausstattung(9)

  1. Sechs Fachärztinnen oder Fachärzte (Herzchirurgie, Innere Medizin und Kardiologie) mindestens Rufbereitschaft jederzeit. Davon mindestens drei Fachärztinnen oder Fachärzte Herzchirurgie und drei Fachärztinnen oder Fachärzte Innere Medizin und Kardiologie. Davon mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt Zusatzweiterbildung Transplantationsmedizin.jederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
  2. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte für HerzchirurgieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin und KardiologieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  4. Davon mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt mit Zusatzweiterbildung TransplantationsmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  5. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft der Fachärztinnen oder Fachärzte für Herzchirurgie jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit
  6. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft der Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit
  7. Fachärztinnen oder Fachärzte Thoraxchirurgie mit Zusatzweiterbildung TransplantationsmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
  8. Fachärztin oder Facharzt Innere Medizin und Pneumologie mit Zusatzweiterbildung TransplantationsmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
  9. Fachärztin oder Facharzt Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung TransplantationsmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden

Sachliche Ausstattung(6)

  1. Herzkatheterlabor (Rechts- und Linkskatheter)
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit (Ärztinnen und Ärzte, Assistenz-/Pflegepersonal) gewährleistet
  2. Herz-Lungen-Maschine
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • Verfügbarkeit kardiotechnisches Personal gewährleistet
  3. Röntgen
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
  4. CT jederzeit, teleradiologischer Befund möglichjederzeit
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
    • Teleradiologie
  5. MRT
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
  6. ECMO
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden

Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen(2)

  1. Transplantationsbeauftragte oder Transplantationsbeauftragter
    • Qualifikation vorhanden
  2. Interdisziplinäre Transplantkonferenz

Verwandte Leistungsgruppen(1)

  1. Die Leistungsgruppe Allgemeine Chirurgie wird in Kooperation erbracht (möglich für Fachkrankenhäuser der Versorgungsstufe „Level F“)LG 14Allgemeine ChirurgieKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.