DRGSystemDeutschland

Y84.9!Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
SEG4-KDE:393,559,577,581
  • Nr. 393 Magenblutung, Teerstuhl – durch Schlichtungsausschuss entschieden
  • Nr. 559 Abszess, subphrenisch, Komplikation
  • Nr. 577 Nierenversagen, nach medizinischen Maßnahmen
  • Nr. 581 Blutung, Adenotomie
Inklusive:

Chirurgische und sonstige medizinische Maßnahmen als Ursache einer abnormen Reaktion eines Patienten oder einer späteren Komplikation, ohne Angabe eines Zwischenfalls zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme

Exklusive:

Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung, die unter Y69! klassifizierbar sind Y69

Versagen oder Fehlfunktion medizintechnischer Geräte und Produkte (während eines Eingriffes) (nach Implantation) (unter der Anwendung) Y82.8

Alphabetisches Verzeichnis1

Meningitis durch Präventivmaßnahmen
Primär + ZusatzPrimär†:G03.8Zusatz!:Y84.9!

Änderungen

2010Bestand
Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte