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Y82.8!Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Inklusive:

Versagen oder Fehlfunktion medizintechnischer Geräte und Produkte (während eines Eingriffes) (nach Implantation) (unter der Anwendung)

Exklusive:

Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung, die unter Y69! klassifizierbar sind Y69

Spätkomplikationen nach der Anwendung medizintechnischer Geräte und Produkte ohne Angabe eines Versagens oder einer Fehlfunktion Y84.9

Änderungen

2010Bestand
Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte