DRGSystemDeutschland

Nr. 166Erbrechen, postoperativ, PONV

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • K91.0 Erbrechen nach gastrointestinalem chirurgischem Eingriff
  • R11 Übelkeit und Erbrechen
  • T88.5 Sonstige Komplikationen infolge Anästhesie
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2007-06-26). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Ist postoperatives Erbrechen mit T88.5 Sonstige Komplikationen infolge Anästhesie zutreffend verschlüsselt?


Kodierempfehlung:


Das postoperative Erbrechen = PONV (postoperative nausea and vomiting) ist multifaktoriell bedingt. Neben prädisponierenden Faktoren (Kinder, Frauen, Nichtraucher, orthostatische Dysregulation etc.) spielt auch die Art der Operation eine Rolle (z. B. bei Strabismus- oder laparoskopischen Bauchoperationen durch direkte mechanische Reizung des Nervus vagus). Die in der Narkoseführung gebräuchlichen Medikamente (Inhalationsanästhetika, Opioide etc.) sind die häufigste Ursache für PONV. Somit ist bei der Kodierung von PONV zu unterscheiden, ob es sich um ein narkose- oder operationsbedingtes Erbrechen handelt.


Nach gastrointestinalen Operationen: K91.0 Erbrechen nach gastrointestinalem chirurgischem Eingriff.


Bei gynäkologisch-laparoskopischen und Strabismus-Operationen: R11 Übelkeit und Erbrechen und optional Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet.


In allen anderen Fällen wird die Nebenwirkung der Narkosemittel nach DKR 1917 mit R11 Übelkeit und Erbrechen und optional Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen verschlüsselt.