DRGSystemDeutschland

O06.7Nicht näher bezeichneter Abort: Komplett oder nicht näher bezeichnet, kompliziert durch Embolie

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA’25
Abort / Extrauteringravidität / Mehrlingsschwangerschaft — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
weiblich
Primär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55
Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Änderungen

2010Bestand
Nicht näher bezeichneter Abort: Komplett oder nicht näher bezeichnet, kompliziert durch Embolie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte