DRGSystemDeutschland

E64.-Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
28 Tage – 124
Altersbeschränkung: 28 Tage – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
DKR:D005d
  • D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe

Subkodes6

E64.0Folgen der Energie- und Eiweißmangelernährung28 Tage – 124Morbi-RSA’25
E64.1Folgen des Vitamin-A-Mangels28 Tage – 124Morbi-RSA’25
E64.2Folgen des Vitamin-C-Mangels28 Tage – 124Morbi-RSA’25
E64.3Folgen der Rachitis28 Tage – 124Morbi-RSA’25
E64.8Folgen sonstiger alimentärer Mangelzustände28 Tage – 124Morbi-RSA’25
E64.9Folgen eines nicht näher bezeichneten alimentären Mangelzustandes28 Tage – 124Morbi-RSA’25

Änderungen

2010Bestand
Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte