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Nr. 25Anämie, Folsäuremangel – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • D52.- Folsäure-Mangelanämie
  • E53.8 Mangel an sonstigen näher bezeichneten Vitaminen des Vitamin-B-Komplexes
2021-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2005-08-08). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wie wird eine Anämie infolge Folsäuremangel verschlüsselt?

Darf zusätzlich zur Anämie E53.8 Mangel an sonstigen näher bezeichneten Vitaminen des Vitamin B-Komplexes kodiert werden?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Eine Anämie infolge eines Folsäuremangels ist nur mit dem Kode D52.- Folsäure-Mangelanämie spezifisch zu kodieren. Der Kode E53.8 ist für die Abbildung der Folsäuremangelanämie nicht zusätzlich zu kodieren.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


D52.- Folsäure-Mangelanämie ist die spezifische Kodierung.

Siehe auch Exklusivum unter E50 bis E64. Die zusätzliche Verschlüsselung mit E53.8 ist somit nicht möglich.