Hybrid-DRG - Spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V
Fallpauschalen von 909,25 € bis 2.021,82 €, Liste unten.
Eingriffe, die als Hybrid-DRG abgerechnet werden können, in 5 Leistungsbereichen.
Alle Eingriffe ansehenErste Hybrid-DRG: zwölf Fallpauschalen für fünf Leistungsbereiche, festgelegt per Rechtsverordnung des BMG, weil sich die Selbstverwaltung nicht geeinigt hatte. Die Fallpauschale vergütet den Fall einmal, gleich ob ihn ein Vertragsarzt oder ein Krankenhaus erbringt. Einen Betrag mit Nachbehandlung im Krankenhaus gab es noch nicht.
Welche Hybrid-DRG ein Fall erhält, entscheidet ein vom InEK zertifizierter Grouper nach Diagnosen, PCCL, Alter und Verweildauer.