Die Fallpauschale vergütet den ganzen Fall einmal — Operation, Anästhesie, Sachkosten und Nachbetreuung —, gleich ob ein Vertragsarzt oder ein Krankenhaus ihn erbringt und wie viele Ärzte beteiligt sind.
| Jahr | Basis-DRG | Fallpauschale | mit Nachsorge |
|---|---|---|---|
| 2024 | L17B | 1.189,09 € | – |
| 2025 | L17B | 1.356,45 € | 1.386,45 € |
| 2026 | L17B | 1.258,81 € | 1.288,81 € |
Erste Hybrid-DRG: zwölf Fallpauschalen für fünf Leistungsbereiche, festgelegt per Rechtsverordnung des BMG, weil sich die Selbstverwaltung nicht geeinigt hatte. Die Fallpauschale vergütet den Fall einmal, gleich ob ihn ein Vertragsarzt oder ein Krankenhaus erbringt. Einen Betrag mit Nachbehandlung im Krankenhaus gab es noch nicht.
Welche Hybrid-DRG ein Fall erhält, entscheidet ein vom InEK zertifizierter Grouper nach Diagnosen, PCCL, Alter und Verweildauer.