Operation des Mastdarmvorfalles bei Zugang vom After aus oder perineal
L Chirurgie, Orthopädie › L XIV Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 154,17 € × 2,3 | 234,61 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 154,17 € × 2,3 | 154,17 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 113,95 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 120,65 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 80,44 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 120,65 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 67,03 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.
Den Verschluss einer Enterozele (Douglas-Verödung nach Moszkowicz) findet der PKV-Verband weder als eigene Leistung noch innerhalb der Beckenbodenplastik Nr. 1127 abgebildet; bei eigener Indikation akzeptiert er A 3231.
Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Leistung Teilleistung einer Beckenbodenplastik; eine Regelungslücke besteht nicht, einschlägig ist entweder Nr. 1126 oder 1127 (A 3231, Basis Nr. 3231).
Für die Rotundopexie (Anhebung und Fixierung des Uterus über die runden Mutterbänder) sieht der PKV-Verband eine Lücke und hält nach § 6 Abs. 2 GOÄ Nr. 1147 analog für am ehesten vergleichbar (A 3231).
Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Leistung Teilleistung einer Beckenbodenplastik; eine Regelungslücke besteht nicht, einschlägig ist entweder Nr. 1126 oder 1127 (A 3231, Basis Nr. 3231).
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 3231 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 131,10 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.