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Nr. 3174

Operative Beseitigung einer Darmduplikatur

L Chirurgie, Orthopädie › L XIV Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
2700
1,0-fach
157,38 €
2,3-fach (Schwelle)
361,96 €
3,5-fach (Höchstsatz)
550,81 €
Behandlung
2700 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 361,96 €
361,96 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
361,96 €
× 2,3
550,81 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
361,96 €
× 2,3
361,96 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–267,54 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–283,28 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–188,85 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–283,28 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–157,38 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber10.07.2017

Zum analogen Ansatz der Nr. 3174 GOÄ

Die Aufhebung einer Doppelflintenbildung (Adhäsiolyse ohne Darmeröffnung) entspricht der Darmmobilisation nach Nr. 3172 (1 600 Punkte); ein Analogansatz der Nr. 3174 (Darmduplikatur, 2 700 Punkte) ist nicht möglich, da die Leistung im Verzeichnis enthalten ist.

Nr. 3172Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗

Sicht der PKV1

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3174: Aufhebung einer Doppelflintenbildung

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist das Lösen von Verwachsungen in der Regel Teilschritt der Operation und nicht gesondert berechenbar; nur in seltenen Fällen mit eigenständiger Indikation ist die Nr. 3172 originär anzusetzen (A 3174, Basis Nr. 3174).

Nr. 3172Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 3174 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 307,80 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.